Vergabe von Sondermitteln - TSV DUWO 08 e. V.
1. Antragsteller: |
TSV DUWO 08 e. V. |
2. Vorhaben: |
Errichtung einer Flutlichtanlage |
3. Antrag vom: |
16.02.2018 |
4. Geschätzte Gesamtkosten: |
59.889,- € |
5. Beantragter Zuschuss: |
35.000,- € |
6. Eigenanteil: |
24.889,- € |
5.1 davon Eigenmittel |
12.911,- € |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
11.978,- € |
Anmerkung:
Der Ausschuss hat eine positive Stellungnahme zu dem Vorhaben abgegeben (Drs. 20-5481). Die Flutlichtanlage soll im Rahmen der Sanierung des Sportparks des TSV DUWO 08 e. V. errichtet werden. An der Umwandlung des alten Tennenplatzes in einen Kunststoffrasenplatz beteiligt sich der Bezirkliche Sportstättenbau. Dieser übernimmt daher die vollständige Abwicklung und baufachliche Prüfung der Maßnahme. Die Einhaltung der Vorgaben nach der Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ und der VV-Bau werden von dem Bezirklichen Sportstättenbau überprüft. Zusätzliche Kosten für eine baufachliche Prüfung fallen daher nicht an.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 5.000,- € |
X |
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Mehrjährige Bindungsdauer im Bescheid |
X |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Finanzen- und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
Keine Orte erkannt.
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