Vergabe von Sondermitteln - TSV DUWO 08 e. V.
1. Antragsteller: |
TSV DUWO 08 e. V. |
2. Vorhaben: |
Errichtung einer Flutlichtanlage |
3. Antrag vom: |
16.12.2017 |
4. Geschätzte Gesamtkosten: |
65.000,- € |
4.1 Geplante Ausgaben |
59.675,- € |
4.2 Geschätzte Zusatzausgaben (siehe Anmerkung) |
5.325,- € |
5. Veranschlagter Eigenanteil: |
24.675,- € |
5.1 davon Eigenmittel |
12.740,- € |
5.2 davon Drittmittel/Erlöse |
11.935,- € (20%iger Zuschuss vom HFV) |
6. Veranschlagte Zuwendung |
35.000,- € (zzgl. zusätzlicher Mittel) |
Anmerkung:
Diese Vorlage dient der Einholung einer Stellungnahme des Finanz- und Kulturausschusses, ob dieser das Vorhaben inhaltlich sowie im Rahmen der finanziell zur Verfügung stehenden Mittel als förderfähig erachtet.
Die oben genannten Werte stellen lediglich eine grobe Schätzung dar. In den Gesamtkosten sind u. a. Preissteigerungen, Kostenvarianzen sowie Kosten für den baufachlichen Sachverstand eingepreist.
Die Installation der Flutlichtanlage soll zeitgleich mit der Sanierung des Sportplatzes durchgeführt werden. Hieran beteiligt sich der Sportverein mit Eigenmitteln i. H. v. 300.000,- €.
Bei einem positiven Votum des Ausschusses erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller die Ausarbeitung eines Sondermittelantrages, welcher den Vorgaben der von der Bürgerschaft verabschiedeten Drucksache „Kostenstabiles Bauen“ und den Vorgaben der VV-Bau Rechnung trägt.
Der Ausschuss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits für die Erarbeitung des Zuwendungsantrages bei dem Antragsteller Kosten entstehen, da eine baufachliche Prüfinstanz beauftragt werden muss.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 5.000,- € |
X |
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Mehrjährige Bindungsdauer im Bescheid |
X |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Zuwendung zur Erfüllung eines wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
X |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Finanzen- und Kultur wird um Stellungnahme gebeten, ob die Maßnahme grundsätzlich als förderfähig erachtet wird.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
Keine Orte erkannt.
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