21-4112

Vergabe von Sondermitteln - Sasel-Haus e.V.

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 02.11.2021 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 9.6

Sachverhalt

 

1. Antragsteller:

Sasel-Haus e.V.

2. Vorhaben:

Sielgebühren 2017-2021

 

 

3. Antrag vom:

08.09.2021

4. Beantragter Zuschuss:

8.100,00 €

5. Eigenanteil:

542,54 €

5.1 davon Eigenmittel:

542,54 € (6,3%)

5.2 davon Drittmittel

0,00 €

5.3 davon Spenden

0,- €

5.4 davon Erlöse

0,- €

 

 

 

Anmerkung:

Die zu begleichenden Sielnutzungsgebühren sind in den Jahren 2017-2021 entstanden. Die Zahlungspflicht der Sielnutzungsgebühren durch den Antragsteller wurde jedoch erst im Jahr 2021 festgestellt, sodass die Rechnung auch auf das Jahr 2021 datiert ist. Zuwendungsrechtlich beziehen sich die Kosten somit auf das Jahr 2021, wodurch die Kosten als zuwendungsfähig anerkannt werden können. Für die Folgejahre werden die Sielnutzungsgebühren im Antrag auf institutionelle Förderung aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur eingepreist bzw. berücksichtigt.

 

 

Tatbestandsmerkmal

ja

nein

Zuwendung über 800,- Euro

x

 

Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises

x

 

Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt

x

 

Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung

 

x

 

Konsumtive Mittel    Investive Mittel

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-nicht öffentlich]      

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