22-3464

Vergabe von Sondermitteln - Salon International e. V.

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 28.04.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 9.11

Sachverhalt

1. Antragsteller: in:

Salon International e. V.

2. Vorhaben:

Durchführung einer OpenAirKino-Veranstaltung mit 2 Filmvorführungen

3. Förderzeitraum:

21.05.2026-31.12.2026

4. Beantragter Zuschuss (€):

9.482,45 €

5. Einnahmen (€):

1.095 Euro (10,35 %)

davon Eigenmittel (€):

595 Euro (5,6 %)

Es liegt eine Vollfinanzierung vor. Eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme ist seitens der Bezirksversammlung erforderlich.

Bewertung investiv/konsumtiv

Tatbestandsmerkmal

ja

nein

Zuwendung über 800,00 Euro

x

Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises

x

Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt

x

Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt

x

Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung

x

Konsumtive Mittel Investive Mittel

Anmerkung:

Der Satzungszweck wird durch die eigenverantwortliche Entwicklung von Initiativen und Projekten verwirklicht (§ 2 III der Vereinssatzung). Dazu gehört u. a. auch die Förderung von Kunst und Kultur (2 I). Das Veranstalten des Projektes Open-Air-Kino in Jenfeld entspricht dem Satzungszweck, da dieser weit gefasst ist. Somit handelt es sich um vereinsinterne Arbeit.

Geplant ist, dass drei der vier benannten Honorartätigkeiten von Vereinsmitgliedern wahrgenommen werden und hierfür insgesamt 4.100 € vorgesehen sind.

Kritisch anzumerken ist, dass insbesondere eine Honorarposition in diesem Fall nicht ohne Weiteres gerechtfertigt erscheint, da die Aufgabe bereits zum regulären Verantwortungsbereich der Person gehört und der Verein gemeinnützig tätig ist.

Gemäß der Satzung ist der Vorstand zudem ehrenamtlich tätig (§ 7 VIII).

tigkeitsvergütungen, einschließlich Aufwandspauschalen für Zeiteinsatz, sind laut Rechtsamt nur zulässig, wenn sie in der Satzung oder Vereinsordnung festgelegt sind. Dies ist hier nicht der Fall.

Mittel für die Maßnahme können aus dem Förderfond zur Unterstützung von Open Air Kinoveranstaltungen (BV-Beschluss 22-2563 vom 13.11.25) bereitgestellt werden.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]

Lokalisation Beta
Jenfeld

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