Vergabe von Sondermitteln - Rahlstedter Kulturverein e.V.
Letzte Beratung: 22.04.2025 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 9.8
1. Antragsteller: |
Rahlstedter Kulturverein e.V. |
2. Vorhaben: |
Anmietung eines weiteren Raumes für Projekt Kultur Jenny |
3. Antrag vom: |
02.03.2025 |
4. Beantragter Zuschuss: |
1.460,00 € |
5. Eigenanteil: |
340,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: |
140,00 € (7,7 %) |
5.2. davon Spenden: |
200,00 € |
Anmerkung:
Kritische Anmerkung vom Fachbereich: Langfristige Betriebs- oder Mietkosten sollten nicht durch bezirkliche Sondermittel gefördert werden, da ein Bezug zu einem konkreten Projekt bestehen muss. Eine Ausnahme könnte in Betracht gezogen werden, jedoch nur als Anschubfinanzierung.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- Euro netto |
X |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
X |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
X |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
x |
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Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt |
X |
X Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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