Vergabe von Sondermitteln - Kulturwerk Rahlstedt e.V.
- Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 08.01.2019 zur Beschlussfassung in die Bezirksversammlung überwiesen
- Im Nachgang zur Sitzung wurden zwischenzeitlich aktualisierte Antragsunterlagen [nicht-öffentlich] ergänzt
- Der Ausschuss für Finanzen und Kultur hat die Vorlage in seiner Sitzung am 27.11.2018 zur Beschlussfassung in die Bezirksversammlung überwiesen
- Die Zuwendungssumme wurde zwischenzeitlich auf 42.604,66 Euro reduziert, da die Beantragung der Minijobstelle entfallen ist
1.Antragsteller: |
Kulturwerk Rahlstedt e.V. |
2.Vorhaben: |
Anmietung eines zweiten Raumes im Boizenburger Weg 7 neben dem Kulturwerksraum und eine Minijobstelle für jeweils zwei Jahre |
3.Antrag vom: |
07.11.2018 |
4.Beantragter Zuschuss: |
49.936,74 €neu: 42.604,66 € |
5.Eigenanteil: |
5.200,00 € |
5.1 davon Eigenmittel:5.200,00 € (9,43 %)
5.2 davon Drittmittel/Erlöse:0,00 €
Anmerkung:
Beantragt wird eine Zuwendung für zwei Jahre, da der Mietvertrag die Vorgabe einer Mindestmietdauer von zwei Jahren enthält.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
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Zuwendung über 5.000 |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
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x |
Konsumtive MittelInvestive Mittel
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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