21-2182

Sondermittelantrag des Museumsvereins „Die Goldenen Fünfziger Jahre“ e.V. für Ausstellung, Lager & Verkauf

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 15.07.2021 Hauptausschuss Ö 10.11

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

07.06.2021

5.3

21-2061

Der (ablehnenden) Drucksache wird mehrheitlich bei Gegenstimme der FDP-Fraktion und Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion sowie Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

 

Der ergänzende Sondermittelantrag des Museumsvereins „Die Goldenen Fünfziger Jahre“ e.V. zum Sondermittelgesuch vom 03. Mai 2019 ist am 17.01.2021 bei der Verwaltung eingegangen. Nach Prüfung ist der Antrag am 08. April 2021 an die Mitglieder der Bezirksversammlung über die Fraktionsbüros weitergeleitet worden.

Nach eingehender Begutachtung kommen wir zu dem Schluss, dass der Antrag jedoch nicht den Richtlinien zur Förderung von Initiativen im Bezirk Eimsbüttel entspricht. Unter Punkt 1.2 heißt es:

Gefördert werden Projekte für Eimsbütteler Bürger/Bürgerinnen und mit Eimsbütteler Bürgern/Bürgerinnen:

rderungswürdige kulturelle, soziale, wirtschaftliche und gemeinnützige Maßnahmen

Baumaßnahmen einschließlich Instandsetzungen und Beschaffungen

Vortragshonorare“

Monatliche Mietzahlungen (hier völlig ohne Endpunkt) fallen nicht unter die förderungswürdigen Kosten. Eine Weiterfinanzierung nach Auslaufen der Förderung scheint nicht gegeben.

Laut Angaben des Antragstellers unter Punkt 4.2 des Antrages wurde mit dem Projekt im Frühjahr 2019 begonnen. Seit dieser Zeit wird dieses Lager zwar ohne Mietvertrag gemietet, jedoch liegt faktisch ein Mietverhältnis vor, welches mit Sondermitteln lediglich weiterfinanziert werden soll. Unter Punkt 4.2 wird zudem bestätigt, dass der Antrag nicht fristgerecht drei Monate vor Projektbeginn gestellt worden ist.

Begonnene Maßnahmen dürfen jedoch gem. Ziffer 3.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 46 Landeshaushaltsordnung nicht gefördert werden.

Aus den oben genannten Gründen möchten wir den Antrag ablehnen.

 

Das ursprüngliche Petitum lautete:

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung bzw. der Hauptausschuss stimmt der ablehnenden Beschlussempfehlung zu.

 

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