Vergabe von Sondermitteln - Kulturwerk Rahlstedt e.V.
1. Antragsteller: |
Kulturwerk Rahlstedt e.V. |
2. Vorhaben: |
Förderung einer 24-Stunden-Stelle als Assistenz für das KulturWerk Rahlstedt und Miete für 2024 |
|
|
3. Antrag vom: |
17.08.2023 |
4. Beantragter Zuschuss: |
70.069,50 € |
5. Eigenanteil: |
4.000,00 € |
5.1 davon Eigenmittel: |
4.000,00 € (5,4%) |
5.2 davon Drittmittel |
0,00 € |
5.3 davon Spenden |
0,00 € |
5.4 davon Erlöse |
0,00 € |
|
|
Anmerkung:
Bei dem Antrag handelt es sich um ein wiederkehrendes Projekt. Die Personalkosten bewegen sich innerhalb des TV-L Rahmens. Anträge Miete und Assistenz wurden in einem Antrag zusammengefasst.
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,- Euro |
x |
|
Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
|
Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
|
Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
|
x |
Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt |
|
x |
Konsumtive Mittel Investive Mittel
Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-nicht öffentlich]