Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - GFG Steilshoop
Letzte Beratung: 29.09.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 10.12
1. Antragsteller: in: |
GFG Steilshoop |
2. Vorhaben: |
Stadtteilbeirat Steilshoop |
3. Förderzeitraum: |
01.01.-31.12.2027 |
4. Beantragter Zuschuss (€): |
10.000,00 |
5. Einnahmen (€): |
0,00 (0 %) der Gesamtausgaben |
davon Eigenmittel (€): |
0,00 (0 %) der Gesamtausgaben |
☒ Es liegt eine Vollfinanzierung vor. Eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme ist seitens der Bezirksversammlung erforderlich.
Bewertung investiv/konsumtiv
Tatbestandsmerkmal |
ja |
nein |
Zuwendung über 800,00 Euro |
x |
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Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises |
x |
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Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt |
x |
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Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt |
x |
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Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung |
x |
☒Konsumtive Mittel ☐ Investive Mittel
Anmerkung:Es handelt sich um eine Fortsetzung der Projektförderung des Stadtteilbeirates Steilshoop seit 2015.
Lt. Drs. 21/4855 vom 14.06.2016 ist eine regelhafte Projektförderung für die Belange von Stadtteilbeiräten aus dem Quartiersfonds möglich.
Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds 2027 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 10.000 EURgebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
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