21-6065

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - GFG Steilshoop e.V.

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.11.2022
Sachverhalt

1.Antragsteller:

GFG Steilshoop e.V.

2.Vorhaben:

Stadtteilbeirat Steilshoop für die Zeit vom 01.01.-31.12.2023

3.Antrag vom:

03.09.2022 (Eing. 30.09.2022)

4.Beantragter Zuschuss:

9.000,- EUR

5.Eigenleistung:

keine

 

Anmerkung: 

Es handelt sich um eine Fortsetzung der Projektförderung des Stadtteilbeirates Steilshoop seit 2015.

Lt. Drs. 21/4855 vom 14.06.2016 ist eine regelhafte Projektförderung für die Belange von Stadtteilbeiräten aus dem Quartiersfonds möglich.

 

Es wurden keine Eigenmittel angegeben, so dass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.

Das Projekt wurde aus dem Quartiersfonds in 2022 mit 9.000 EUR gefördert.

 

Petitum/Beschluss

Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds 2023 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 9.000 EUR gebeten.

   

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]