22-4392

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Erziehungshilfe e.V.

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 29.09.2026 Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur Ö 10.18

Sachverhalt

1. Antragsteller: in:

Erziehungshilfe e.V.

2. Vorhaben:

Stadtteilarbeit Hohenhorst (Stadtteilbeirat mit Büroassistenz, Verf.fonds und Raumkosten)

3. Förderzeitraum:

01.01.-31.12.2027

4. Beantragter Zuschuss (€):

23.564,00

5. Einnahmen (€):

0,00 (0 %) der Gesamtausgaben

davon Eigenmittel (€):

0,00 (0 %) der Gesamtausgaben

☒ Es liegt eine Vollfinanzierung vor. Eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme ist seitens der Bezirksversammlung erforderlich.

Bewertung investiv/konsumtiv

Tatbestandsmerkmal

ja

nein

Zuwendung über 800,00 Euro

x

Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises

x

Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt

x

Mehrjährige Bindungsdauer wird im Bescheid festgelegt

x

Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung

x

☒ Konsumtive Mittel ☐ Investive Mittel

Anmerkung:

Begründung des Antragstellers zu fehlenden Eigenmitteln siehe Antrag, Ziff.3.).

Gem. Drs. 21/4855 vom 14.06.2016 ist eine regelhafte Projektförderung für die Belange von Stadtteilbeiräten aus dem Quartiersfonds möglich.

Petitum/Beschluss

Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds für das Jahr 2027 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 23.564,00 EUR gebeten.

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Anhänge

Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)

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Themen Beta

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