Verein für Jugendpflege: Antrag auf Mittel für Supervisionsstunden
Der Verein für Jugendpflege stellt einen Antrag auf Mittel für 6 Supervisionseinheiten. Begründet wird die Notwendigkeit einer Supervision insbesondere aufgrund einer neuen Teamkonstellation.
Der VfJ hat ein Angebot für 6 Supervisionssitzungen für je 2 Std. eingeholt. Der Stundensatz liegt bei 130,- €, die Gesamtkosten für die 6 Einheiten bei 1.560,- € (12 X 130,- €).
Nach Einschätzung der Verwaltung liegt der Stundensatz und der Beratungsumfang für eine erste Supervisionseinheit im üblichen Rahmen.
Der Träger wird noch versuchen zwei weitere Angebote einzuholen.
Erforderlich sind Mittel in Höhe von bis zu 1.560,- €.
Es sind ausreichend konsumtive OKJA-Mittel vorhanden.
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
- Antragsschreiben des Trägers VfJ
- Kostenangebot eines Supervisors