Verbesserungsvorschläge des Regionalausschusses Rahlstedt zum geplanten Umbau von ZOB und S4-Bahnhof Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.04.2023 (Drs. 21-6759.1)
Letzte Beratung: 28.06.2023 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet BVM, DB, HOCHBAHN und das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen des geplanten Umbaus von ZOB und S4-Bahnhof Rahlstedt sowie darüber hinaus folgende Punkte zu prüfen:
1. Einrichtung einer barrierefreien öffentliche Toilettenanlage mit 7x24 Stunden Öffnungszeit ebenerdig auf dem ZOB-Gelände, damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen unabhängig von der Verfügbarkeit der Aufzüge eine öffentliche Toilette erreichen können. Geprüft werden sollte die Erweiterung des geplanten HOCHBAHN-Betriebsgebäudes um eine solche öffentliche Toilette. Sollte dies nicht möglich sein, dann in der näheren Bahnhofs-Umgebung. In der Vergangenheit teilten Bürger:innen im Regionalausschuss wiederholt ihr Anliegen mit, dass die vorhandenen öffentlichen Toiletten im Ortskern Rahlstedt nicht ausreichend barrierefrei sind.
Die vorhandene öffentliche Toilette in der Unterführung könnte im Gegenzug ausschließlich als Markttoilette genutzt werden.
2. Installation einer PV-Anlage auf den ZOB-Überdachungen, zusätzlich zur Dachbegrünung, ggf. unter Einbeziehung von Hamburg Energie Solar GmbH oder eines anderen geeigneten Investors/Betreibers.
3. Erweiterung der bislang geplanten zusätzlichen 48 Fahrradstellplätze in B+R-Doppelstockgaragen um insgesamt mindestens 200 überdachte und teilweise abschließbare Fahrrad-Stellplätze. Ob ein möglicher Bedarf darüber hinaus besteht, soll geprüft werden. Hierfür sind ggf. auch weitere Standorte im Umfeld der Zugänge zum S4-Bahnhof zu prüfen. Zu prüfen ist außerdem, ob hierfür Finanzmittel über das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Planung und dem Bau neuer Fahrradparkhäuser bzw. Fahrradsammelschließanlagen genutzt werden können.
4. Einrichtung eines hvv-Switchpunktes für CarSharing-Anbieter (stationsbasiert und Freefloater) im Umfeld des Bahnhofs Rahlstedt, ggf. in einem hierfür zu reservierenden Bereich im P+R-Haus Doberaner Weg.
5. Es sollte noch einmal wohlwollend geprüft werden, ob ein weiterer ebenerdiger Übergang für Fußgänger mittig im nordöstlichen Bereich des ZOB zur Fußgängerzone Rahlstedter Bahnhofstraße ermöglicht werden kann, und zwar in Richtung der Durchgänge entweder zwischen Commerzbank und Reformhaus oder zwischen Dönerimbiss und Eiscafé unter Beibehalt der geplanten Liefer-, Lade- und Kiss&Ride-Zone. Der bislang geplante ebenerdige Übergang im Nordosten der Busanlage ist sinnvoll, da so im Störungsfall die beiden Aufzüge auch alternativ genutzt werden können, führt allerdings nicht direkt in die Fußgängerzone, was aber mit Blick auf deren Belebung anzustreben wäre.
6. Überprüfung des Projekts und ggf. Überarbeitung der Planung insgesamt hinsichtlich der Barrierefreiheit - auch wenn dies Abstriche im architektonischen Konzept bedeutet. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf umfassende Teilhabe.
7. Langfristig sollte ein behindertengerechter Umbau der sogenannten „Schnecke“ als barrierefreier Zugang zur Unterführung erfolgen. Die bisherige Steigung der „Schnecke“ ist nach DIN zu steil für Menschen im Rollstuhl.
8. Langfristig sollte zudem der Fußweg am südlichen Zugang Amtsstraße neben dem Lederwarengeschäft durch Grundstücksankauf verbreitert werden, um an dieser Stelle eine ausreichende Fußwegbreite und einen Radfahrstreifen zu ermöglichen.
9. Dem Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah über die Prüfung der Punkte 1 bis 8 zu berichten und ihm im Übrigen regelmäßig über den Projektstand zu informieren.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:
Vorbemerkung: Die Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende erfolgt in Teilen auf Basis von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG sowie der P+R Betriebsgesellschaft mbH.
Zu 1.:
Die Hamburger Hochbahn AG prüft im Rahmen der Objektplanung für die Busumsteigeanlage die Möglichkeiten zur Unterbringung öffentlicher Toiletten im Betriebsgebäude. Die Prüfung möglicher weiterer Standorte obliegt dem Bezirksamt Wandsbek.
Die Bestandstoiletten in der Unterführung sind grundsätzlich barrierefrei erreichbar und bleiben auch nach dem Umbau der Unterführung erhalten. Zu möglichen Einschränkungen der Nutzbarkeit während der Bauphase kann eine Aussage erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung getätigt werden.
Zu 2.:
Derzeit läuft die Entwurfsplanung für die Überdachung des ZOB. Dabei werden auch die Möglichkeiten für eine Dachbegrünung und die Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen geprüft.
Zu 3.:
Der Ausbau von Bike+Ride-Anlagen an Schnellbahnhaltestellen in Hamburg erfolgt durch die P+R Betriebsgesellschaft mbH auf Grundlage des Bike+Ride-Entwicklungskonzepts (Drs. 20/14485). Das Konzept stellt einen Ausbaubedarf am Standort Rahlstedt auf insgesamt 445 Fahrradstellplätze im B+R-Qualitätsstandard bis zum Jahr 2025 fest. Dies umfasst auch einen Ausbau der gesicherten Stellplätze in Sammelschließanlagen. Durch den Ausbau der S4 wird derzeit von einem erhöhten Bedarf von mindestens 500 Fahrradstellplätzen ausgegangen. Die endgültige Zahl und Lage der Stellplätze wird aber erst im Laufe der Detailplanung festgelegt.
Ein konkreter Zeitplan für Planung und Ausführung liegt noch nicht vor. Im Zuge der Beteiligungsverfahren für den ZOB Rahlstedt hat die P+R GmbH bereits mögliche Standorte im Haltestellenumfeld geprüft.
Eine Beantragung von Mitteln aus dem Bundesförderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ wurde geprüft, war jedoch auf Grund der dort vorgegebenen Rahmenbedingungen leider nicht möglich.
Zu 4.:
Die Hochbahn beabsichtigt, einen HVV-Switch-Punkt im Apostelweg zu errichten. Dieser wird vier Carsharing-Stellplätze umfassen und nach derzeitigem Stand von Free-Floating Carsharing-Anbietern bedient werden. Entsprechende Planungen wurden im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft in der Sitzung am 23.03.2023 vorgestellt. Aktuell befindet sich der HVV-Switch-Punkt in der Genehmigungsplanung. Die Umsetzung ist für den Zeitraum 2023/24 geplant.
Zu 5.:
Nach aktuellem Abstimmungsstand ist eine Fußgängerquerung an der genannten Stelle verkehrspolizeilich nicht genehmigungsfähig. Eine erneute Alternativenprüfung kann im Zuge der Entwurfsplanung der Verkehrsanlage durch das federführende Bezirksamt Wandsbek durchgeführt werden.
Zu 6.:
Der Zugang zur Busumsteigeanlage ist barrierefrei vorgesehen. Die Entwurfsplanung wird diese Anforderungen entsprechend berücksichtigen.
Zu 7.:
Der Ast der Personenunterführung zwischen dem Gabelpunkt am Kiosk und dem Zugang zum Helmut-Steidl-Platz wird während der gesamten Bauphase an ZOB und Bahnhof offengehalten, um jederzeit eine Wegeverbindung zwischen dem Rahlstedter Zentrum und der Nordwestseite der Bahngleise zu gewährleisten. Ein Umbau der „Schnecke“ ist daher im Zuge der Tunnelarbeiten nicht möglich, es werden hier nur oberflächliche Arbeiten (Gestaltung, Beleuchtung) durchgeführt werden.
Für ein mögliches zukünftiges Projekt zur Modernisierung des Zugangs zum Helmut-Steidl-Platz ist zu berücksichtigen, dass eine Anpassung der Steigung der Rampenanlage nicht auf der zur Verfügung stehenden Fläche umzusetzen wäre. Eine solche Maßnahme würde daher nur mit umfangreichen Umbauten am Helmut-Steidl-Platz, bspw. im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklung, realisierbar sein.
Zu 8.:
Die Gehwegeplanung liegt in der Verantwortung des Bezirksamts Wandsbek.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 5.: Eine Zuwegung an der Spitze der Mittelinsel wurde mehrfach geprüft, ist jedoch aufgrund der mangelhaften Sichtbeziehungen für den Busverkehr nicht möglich. Außerdem bietet die Ostseite nicht ausreichend Platz um neben den erforderlichen Flächen für Taxen, Feuerwehr, Liefer- und Radverkehr eine barrierefreie Zuwegung zu ermöglichen.
Zu 7.: Ein barrierefreier Umbau der vorhandenen Zuwegung wird in den Maßnahmenspeicher des Bezirksamts Wandsbek aufgenommen.
Zu 8.: Der Gehweg hat an dieser Stelle ein Maß von 2,65m und entspricht dadurch den Regelwerken für barrierefreie Gehwege. Für den Radverkehr ist eine gemeinsame Spur mit dem Busverkehr vorgesehen. Dadurch ist für beide Verkehrsteilnehmer eine barrierefreie und sichere Verkehrsführung vorgesehen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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