21-8936

Variantenprüfung Straßensanierungsmaßnahme Wellingsbüttler Weg Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.05.2024
Ö 5.5
Sachverhalt

 

Im Rahmen der angekündigten umfangreichenden Straßensanierungsmaßnahmen an der Wellingsbütteler Landstraße und des Wellingsbüttler Weges fanden am 24. und 25. April 2024 sogenannte Info-Foren statt, auf der sich Interessierte über die Planungen informieren konnten. Gezeigt wurden u.a. vier verschiedene Varianten der Führung des Fußnger- und Fahrradverkehrs.

 

Auffällig bei den vorgestellten Varianten ist, dass weder der auf der südlichen Seite des Wellingsbüttler Weges zwischen Haus Nr. 76 sowie der an der Kurve Friedrich-Kirsten-Straße vorhandene Fußweg in die Planung einbezogen worden sind, noch der lt. Bebauungsplan Wellingsbüttel 9 auf der nördlichen Seite als Straßenverkehrsfläche ausgewiesene und im städtischen Eigentum befindliche 6m breite Streifen zwischen dem Fußweg und den in Privatbesitz befindlichen Flächen berücksichtigt worden ist. Als im städtischen Eigentum befindliche Erweiterungsflächen stehen auch gegenüber der Bantschow-Straße die nördlichen Straßennebenflächen zwischen Wellingsbüttler Weg 23 und 27/27a zur Verfügung.

 

Im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollte aus unserer Sicht die mögliche Verbreiterung der Verkehrsflächen am Wellingsbüttler Weg sowie die dann mögliche Trennung von Rad- und Gehweg unbedingt erwogen und im Bedarfsfall durchgesetzt werden. 

 

Außerdem wünschen wir uns zur besseren Bewertung einer Vorzugsvariante eine transparente Darstellung der Baumzustände mit ihren sehr unterschiedlichen Qualitäten im betroffenen Maßnahmengebiet.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal als Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

  1. eine Variante der Baumaßnahme am Wellingsbüttler Weg vorzulegen, die die Nutzung aller Verkehrsflächen für den Fuß- und Radweg vorsieht, die im Eigentum der Stadt stehen - zum Teil sogar in Bebauungsplänen als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen sind - und diese hinsichtlich der Umsetzbarkeit zu prüfen,
  2. darzulegen, in welchem Zustand und welcher biologischen Wertigkeit sich die von der Maßnahme betroffenen Bäume befinden,
  3. dem künftigen Regionalausschuss Alstertal den Stand der Planung am Wellingsbüttler Weg vor der ersten Verschickung sowie das Ergebnis der o.g. Prüfung in einer Präsentation in öffentlicher Sitzung vorzustellen.