21-9032.1

Unterkunft am Luisenhof im Stadtteil Farmsen: Aktueller Stand im 2. Quartal 2024 Auskunftsersuchen vom 31.05.2024

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.11.2024
Ö 9.2
12.09.2024
Sachverhalt

 

Im zweiten Quartal 2024 soll die Flüchtlingsunterkunft am Luisenhof/Tegelweg fertiggestellt und belegt werden. Geplant sind hier 304 Plätze. Viele Anwohner bewerten die Einrichtung als kritisch, da im unmittelbaren Umfeld bereits viele geflüchtete Menschen untergebracht sind.

Hierbei stellen sich zahlreiche Fragen, z. B. im Hinblick auf die Kapazitäten von Schulen und Kitas in der unmittelbaren Nähe, aber auch im Hinblick auf Ausgleichsmaßnahmen von Grünflächen, um eine gute Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtteil weiterhin zu gewährleisten.

So kam es im Vorfeld zu zahlreichen Protesten und Unmutsbekundungen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die Online-Petition „Rettung der Wiese/Sportplatz am Luisenhof/Tegelweg“ mit Stand 27.09.2023 hat 2.418 Unterschriften erhalten. Eine transparente Informationspolitik wurde von der Opposition in der Bezirksversammlung immer wieder angemahnt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                                 15.07.2024

 

 

Vorbemerkung der  Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Zu den Planungen zur Aktivierung des Reservestandorts Am Luisenhof siehe u. a. auch Drs. 22/8879, 22/8924, 22/8975, 22/9048, 22/9151, 22/9252, 22/9375, 22/9479, 22/9556, 22/9644, 22/10558, 22/10781, 22/10817, 22/11139, 22/11753, 22/12404, 22/12510, 22/12629, 22/13290, 22/14497 und 22/15319.

 

 

Darüber hinaus hat die zuständige Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) die Planungen gegenüber der Bezirksversammlung Wandsbek unter anderem mit Drs. 21-5571.1, Drs. 21-5858 und Drs. 21-6384 dargestellt sowie mit dem Anhörungsschreiben im Rahmen des Verfahrens gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ausführlich beschrieben, siehe Drs. 21-5567.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Sozialbehörde unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport (BIS), der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand im Hinblick auf den Betrieb der Unterkunft?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Die Unterkunft befindet sich derzeit im Bau. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für voraussichtlich Ende Juli 2024 vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 22/14251.

 

  1. Mit Schreiben vom 20.02.2023 nahm die Sozialbehörde gegenüber der Nachbarschaft am Luisenhof schriftlich Stellung zur geplanten Unterkunft. Gibt es seit diesem Zeitpunkt weitere neue Erkenntnisse der Verwaltung?
  2. Welche Maßnahmen zur Prüfung eines alternativen Standorts wurden vorgenommen?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Zum Schreiben der Sozialbehörde vom 20. Februar 2023, in dem die vonseiten der Nachbarschaft der geplanten Unterkunft vorgebrachten Anliegen aufgegriffen wurden, siehe Drs. 21-6624, können aktuell folgende Sachstände ergänzt werden:

 

Soziale Infrastruktur:

Die Sozialbehörde, das Bezirksamt Wandsbek und F&W sind unverändert im engen Austausch zur Anbindung der Unterkunft an die soziale Infrastruktur sowie Möglichkeiten der Stärkung dieser.

 

Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die zielgenaue Angebotssteuerung erst möglich ist, sobald klar ist, welche Bedarfe seitens der zukünftigen Bewohnenden bestehen. Da die Belegungsplanung erst mit Belegungsbeginn beziehungsweise unmittelbar davor erfolgt, wird nun evaluiert, welche Angebote für die Zusammensetzung der Bewohnenden und deren Bedarfe erforderlich bzw. passend sind.

 

Grundsätzlich lassen sich zur (allgemeinen) Angebotsstruktur im Bezirk Wandsbek bzw. Stadtteil Farmsen-Berne (oder benachbarten Stadtteilen) im Speziellen folgende Aussagen treffen:

 

Ein wesentlicher Baustein zur Versorgung des Sozialraums sind die Mittel, die im Rahmen des Förderprogramms Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN)hrlich durch die Sozialbehörde an die Bezirksämter verteilt werden. So erhält das Bezirksamt Wandsbek für 2024 rund 1,2 Millionen Euro reguläre SIN-Mittel. Zusätzlich sind flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe in Höhe von rund 540.000 Euro zugesagt, um an Unterkünften entsprechend der Bedarfslagen flexibel unterstützen zu können. Damit stehen dem Bezirksamt Wandsbek für 2024 insgesamt mehr als 1,7 Millionen Euro an SIN-Mitteln zur Verfügung.

 

In den Stadtteilen Farmsen-Berne, Bramfeld und Steilshoop (somit in der Umgebung der Unterkunft) werden u. a. Angebote im Bereich der Freizeitgestaltung in verschiedenen Jugendeinrichtungen, Sozialberatung und Sprachlotsen über die SIN-Mittel finanziert.

 

Weiterhin besteht für die Bewohnenden der Unterkunft die Möglichkeit, bei entsprechendem Bedarf an einem Erstorientierungskurs in der Nähe oder ggf. auch direkt in der Unterkunft teilzunehmen, um alltagsrelevante Fragen zu klären, einen Einstieg in die Sprachförderung zu gewinnen und Angebote in der Umgebung kennenzulernen.

 

Je nach Zusammensetzung der Zielgruppe und den daraus resultierenden Bedarfen können nach der Eröffnung der Unterkunft auch die entsprechenden Migrationsberatungsstellen angefragt werden, um die Brücke zu den Regelinstitutionen und weiteren Angeboten im Quartier bzw. Bezirk zu bauen. Die relevanten Angebote stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/integration/start-39292.

 

Zusätzlich gibt es im Bezirk Wandsbek eine Vielzahl weiterer Angebote (z. B. Elternlotsen, Kurzzeitintervention/Begleitung von Familien, Traumasprechstunde), in die bei Bedarf vermittelt wird. Einige dieser Angebote können auch aufsuchend, also in der Unterkunft, stattfinden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Das Unterkunfts- und Sozialmanagement von F&W hat die Bedarfe der Bewohnenden eng im Blick und berät diese entsprechend.

 

Sollten Bedarfe über die existierende Angebotslandschaft nicht gedeckt werdennnen, werden seitens der Sozialbehörde, des Bezirksamts Wandsbeks und F&W Maßnahmen geprüft, wie diesen entsprochen werden kann (z. B. durch neue oder angepasste Angebote).

 

Zur Anbindung der Unterkunft an Kindertagesstätten (Kitas), Schulen und Gesundheitsversorgung siehe unten.

 

Alternative Unterbringungsmöglichkeiten:

Die Sozialbehörde, die Behörde für Inneres und Sport sowie F&W prüfen intensiv fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Behörden, Bezirksämter und F&W sind dazu in engem Austausch. Immobilien werden sowohl von städtischer Seite, zum Beispiel über die Bezirksämter oder den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), als auch von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern angeboten, schnellstmöglich geprüft und Realisierungsoptionen ausgelotet. Darüber hinaus erfolgt seitens der zuständigen Behörden und F&W ergänzend eine eigene Akquise mit teils gezielten Ansprachen möglicher Immobilienpotenziale. Der Kapazitätsaufbau schließt hierbei sowohl die Schaffung kurzfristiger Not- und Interimskapazitäten als auch die Neuentwicklung von Standorten im Regelsystem ein. Hierfür müssen grundsätzlich alle geeigneten Immobilien in Anspruch genommen werden. Aufgrund der Stadtstaatlichkeit Hamburgs sind die zur Verfügung stehenden Flächen und Möglichkeiten dabei jedoch begrenzt.

 

Insofern wurden und werden zwar weitere Immobilien geprüft, jedoch nicht als Alternative zum Standort Am Luisenhof, sondern vor dem Hintergrund des erheblichen zusätzlichen Bedarfs von Unterbringungskapazitäten zusätzlich.

 

Zur Prüfung von Immobilien im Bezirk Wandsbek siehe unter anderem Drs. 22/8879, 22/9151 und 22/9252. Bezüglich der Prüfung in den Stadtteilen Bramfeld und Farmsen-Berne im Speziellen, unter anderem der Standorte Am Stühm-Süd (Sportplatz), Lienaustraße 14 und Lienaustraße 32, siehe unter anderem Drs. 22/7688 und 22/8975 sowie Drs. 21-6384. Zum generellen Prüfprozess siehe Drs. 22/15308.

 

Unterkunftsrückbau und Renaturierung:

Bezüglich der zugesagten Renaturierung nach dem Rückbau der Unterkunft sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen, siehe Drs. 22/15319.

 

Betriebslaufzeit:

Zur Laufzeit der Unterkunft sind die Planungen unverändert, siehe Drs. 21-6624.

 

 

 

 

  1. Die Bezirksversammlung hat bereits dazu beraten, dass unmittelbar vor der Belegung der Unterkunft eine Informationsveranstaltung stattfinden soll. Wann ist diese geplant?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Eine öffentliche Informationsveranstaltung hat bereits am 7. Dezember 2022 stattgefunden, siehe Drs. 22/12510.

 

Darüber hinaus befinden sich die Sozialbehörde und das zuständige Bezirksamt Wandsbek mit der Zivilgesellschaft (Bürgerinnen und Bürger wie auch Organisationen) zur Unterkunftsplanung im Austausch. Unter anderem hat am 4. September 2023 ein Austauschformat stattgefunden, zu dem Nachbarinnen und Nachbarn sowie Interessierte eingeladen waren. Ein weiteres Austauschformat hat am 12. September 2023 mit den örtlichen Organisationen (unter anderem soziale Einrichtungen und Vereine) stattgefunden. Hierbei bestand jeweils die Möglichkeit, sich nochmals vertieft über die Planungen zu informieren. Zudem wurden Möglichkeiten zur Unterstützung und zur Fortsetzung des Austauschs erörtert, auch im Hinblick auf eine mögliche künftige Beteiligung und Zusammenarbeit im Quartiersbeirat, siehe dazu Drs. 22/12510.

 

F&W plant zudem, für den 23. Juli 2024 zu einem Tag der offenen Tür einzuladen. Die Nachbarschaft der anliegenden Straßenzüge wird dabei die Möglichkeit haben, sich einen Eindruck von der Unterkunft zu verschaffen, das Unterkunfts- und Sozialmanagement kennenzulernen, Fragen zu stellen und sich über Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements zu informieren. Weitere Formate wie Nachbarschaftstreffen, Sommerfeste oder Ähnliches werden im laufenden Betrieb organisiert wie bei allen anderen Unterkünften auch.

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Kapazitäten von Kitas und Schulen in unmittelbarer Nähe der Unterkunft?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Siehe Drs. 22/8879 und 22/12510 sowie Drs. 21-6384

 

Ergänzend zu dem in Farmsen-Berne bereits vorhandenem Kita-Angebot von 28 Einrichtungen (Stand April 2024) hat die in der Drs. 22/12510 und Drs. 21-6384 erwähnte Kita am Standort Eckerkoppel am 1. Mai 2024 den Betrieb aufgenommen und wird aktuell sukzessiv belegt. Die Inbetriebnahme von zwei weiteren Kitas an den Standorten An der Berner Au und Marie-Bautz-Weg soll nach aktuellem Kenntnisstand 2025 erfolgen.

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung die Versorgung mit Fachärzten in unmittelbarer Nähe, z. B. die Kapazitäten von Kinderärzten?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Siehe Drs. 22/15319.

 

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen für wegfallende Grünflächen sind geplant oder bereits umgesetzt?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit ,Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Ein Ausgleich ist vor dem Hintergrund der temporären Inanspruchnahme der Fläche und der geplanten Renaturierung dieser nach Ende der Unterbringungsnutzung nicht vorgesehen, siehe Antwort zu 2. und 3.

 

Im Übrigen bleibt ein Teil der Grünfläche zu Naherholungszwecken erhalten. Auch ein neuer Fußballplatz wird angelegt. Im Übrigen siehe Drs. 22/14497.

 

 

 

  1. Soweit sich das bereits sagen lässt: Welche Nationalitäten haben die Geflüchteten, die in der Unterbringung wohnen werden?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Da die Belegungsplanung wie oben dargestellt erst noch erfolgen wird sind nähere Informationen zur Zusammensetzung der Bewohnendenschaft (z. B. Herkunftsländer, Alter) zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich.

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen bei der Polizei die Auswirkungen der Einrichtung auf die Sicherheit im Stadtteil?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 38 steht im engen Kontakt mit F&W sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern.

 

Bislang liegen der Polizei keine für die polizeiliche Lage relevanten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

 

Im Übrigen trifft die Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n