21-8195

Unfallsituation Kreuzung Tegelweg Eckerkoppel in Farmsen (bez. Drs. 21-7641) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.10.2023 (Drs. 21-7794)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.02.2024
Ö 6.3
15.02.2024
01.02.2024
Ö 14.3
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt überplant aktuell den Bereich.

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung

Die Straße Eckerkoppel wird aktuell überplant. Inwieweit die an der Planung beteiligten Stellen (u.a. der Bezirk Wandsbek) hierbei die Einrichtung einer Tempo 30-Zone berücksichtigen, entzieht sich der Kenntnis der VD 51. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung im Einvernehmen mit der Gemeinde (Bezirk) über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

 

Stellungnahme

Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke ist im besagten Bereich der Eckerkoppel aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Auch die angeführten Unfallzahlen lassen eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht zu. Eine Überprüfung des Kreuzungsbereichs mittels Elektronischer Unfalltypensteckkarte (EUSka) ergab in einem Dreijahreszeitraum eine Anzahl von vier Verkehrsunfällen. Unfallursache waren hierbei die Missachtung der Lichtzeichenanlage, das Nichtbeachten des entgegenkommenden Verkehrs, Fehler beim Abbiegen und ein Unfall aus anderen Gründen. Nicht angepasste Geschwindigkeit wurde bei keinem Verkehrsunfall als ursächlich ermittelt.

 

Fazit

Die Anordnung einer Tempo 30-Strecke im besagten Bereich der Eckerkoppel ist rechtlich nicht möglich. Die Anordnung einer Tempo 30-Zone liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde (siehe Vorbemerkung).

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:

 

Die Verkehrsbelastung der Straße Eckerkoppel wurde in 2017 im östlichen Abschnitt zu ca. 6.500 Kfz/24 h mit einem Schwerlastanteil von 3 % bestimmt. Der Durchgangsverkehr wird als nicht von übergeordneter Bedeutung eingeschätzt, insbesondere da Verkehre in diesem Abschnitt auch den parallel verlaufenden Friedrich-Ebert-Damm nutzen können. Vor diesem Hintergrund wird die Anordnung einer Tempo-30-Zone als möglich eingestuft. Im Bereich der Schule Traberweg ist bereits eine Tempo-30-Strecke auf einer Länge von ca. 230 m angeordnet.

 

Im Rahmen der Prüfung, ob eine Straße für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone geeignet ist, sind jedoch grundsätzlich auch die Belange des Busbetriebes zu berücksichtigen. Die Straße Eckerkoppel wird zwischen Tegelweg und Berner Heerweg von der StadtBus-Linie 167 (Bf. Tonndorf U Berne) an allen Wochentagen in beiden Fahrtrichtungen mit etwa 100 Fahrten werktags befahren, während der Abschnitt der Straße Eckerkoppel zwischen Bullenkoppel und Tegelweg nicht von Bussen befahren wird. Für den Busverkehr ist bedeutend, dass die bauliche Ausführung der Tempo-30-Zone keine rechts-vor-links Regelung für den Busverkehr vorsieht.

 

Im Zuge der Planung der Veloroute 6 zwischen Am Stadtrand und Friedrich-Ebert-Damm finden derzeit Planungs- und Abstimmungstermine statt, welche auch die Umsetzungsmöglichkeiten einer Tempo-30-Zone für die Straße Eckerkoppel beinhalten.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n