21-4095

Umschichtung zwischen Rahmenzuweisungen Hier: Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit und Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Familienförderung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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02.11.2021
Sachverhalt

Die Betriebsausgaben der Rahmenzuweisung Familienförderung sind in 2021 nicht auskömmlich.

 

Für den Betrieb der bestehenden Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft werden zusätzliche Mittel in der Rahmenzuweisung Familienförderung benötigt. Eine aktuelle Berechnung der Bedarfe für 2021, inklusive der Bewilligung zusätzlicher Personalkosten durch die Tarifsteigerung 2021, ergibt eine Unterdeckung in Höhe von 9.466 EUR.

In der Rahmenzuweisung Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit besteht nach der aktuellen Bedarfsberechnung in 2021 ein Überhang von 377.410 EUR.

Die Verwaltung hat dem JHA am 29.09.2021 die aktuellen Bedarfsberechnungen vorgestellt und die Notwendigkeit des Defizitausgleiches in der Rahmenzuweisung Familienförderung erörtert.

 

Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der Sozialbehörde erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig.

Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Einrichtungen der Familienförderung in freier Trägerschaft bedarf es einer Umschichtung aus konsumtiven Mittel aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Kinder- und Jugendarbeit“ (PSP-Element: 3-22303020-100001.13) in die Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Familienförderung“ (PSP-Element: 3-22303010-100001.03).

 

Petitum/Beschluss

Der HK wird um Zustimmung gebeten, die Bezirksversammlung zu bitten, der Umschichtung in Höhe von 10.000 EUR gemäß § 41 (2) BezVG für das Haushaltsjahr 2021 zuzustimmen.

 

Anhänge

keine Anlage/n