21-3352

Umlaufsperre am Anfang des Verbindungswegs von der Timmendorfer Straße/ Pfefferstaße zur Grünanlage Rahlstedter Höhe (Rodelberg) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2198.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2021
11.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in Ergänzung des BV-Beschlusses aus Drs. 21-1060.1 in enger Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat eine Überprüfung der Notwendigkeit und der Barrierefreiheit der Umlaufsperre am Anfang des Verbindungswegs von der Timmendorfer Straße/Pfefferstaße zur Grünanlage Rahlstedter Höhe (Rodelberg) vorzunehmen und diese ggf. zu entfernen. Hierbei falls nötig durch bauliche Maßnahmen, jedoch im Sinne des Beschlusses (Drs. 21-1060.1) unter Beibehaltung von Barrierefreiheit, zu verhindern, dass PKW den Verbindungsweg passieren können.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Im Bereich des 2015 hergestellten neuen Zugangs von der Timmendorfer Straße zur Grünanlage Rahlstedter Höhe steht im nördlichen Anschluss an die Timmendorfer Straße ein sog. Hammelsprung (Umlaufgitter). Das Umlaufgitter soll bewusst verhindern, dass Fahrradfahrer  zu schnell in den Straßenraum mit dem verschwenkten Kreuzungsbereich und umgekehrt zu schnell in die schmale Wegeanbindung der Parkanlage fahren.


Die zwei versetzt angeordneten Metallbügel haben einen lichten Abstand von 1,5 m und somit eine ausreichende Breite gemäß geltenden Richtlinien für die Anordnung von Umlaufgittern, d.h. dieser Abstand ist auch für Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhängern passierbar.

 

Daher lehnt das Bezirksamt den Umbau des Hammelsprung an dieser Stelle aus fachlicher Sicht ab.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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