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U5-Station Bramfeld: Fahrradstation und Parkhaus unterirdisch realisieren

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-7585 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass die Planung und Errichtung von Fahrradstationen, d. h. die Schaffung von gesicherten, kostenpflichtigen Fahrradabstellkapazitäten in baulichen Anlagen mit ergänzenden Serviceangeboten (z. B. Reparaturservice, Fahrradreinigung, Fahrradverleih), derzeit nur an den fünf Hamburger Regional- und Fernbahnhöfen Hauptbahnhof, Altona, Dammtor, Harburg sowie am geplanten neuen Fernbahnhof Altona in Diebsteich vorgesehen ist.

 

Für die geplante U5-Haltestelle Bramfeld hingegen sei wie für alle anderen Schnellbahnhaltestellen in Hamburg auch die Schaffung ausreichender B+R-Fahrradabstellplätze auf Basis des B+R-Entwicklungskonzeptes (siehe Drs. 20/14485) vorgesehen. Vorzugsweise werden dabei die Fahrradstellplätze oberirdisch im öffentlichen Straßenraum angeordnet.

 

Die Prüfung der Realisierung einer unterirdischen Fahrradstation könne aus den vorgenannten Gründen nicht in Aussicht gestellt werden.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat einstimmig die Prüfung einer unterirdischen Fahrradstation beschlossen. Die BWVI antwortet darauf, dass es nicht vorgesehen sei. Als Begründung wird angeführt, dass es nicht geplant sei. Offensichtlich werden hier einstimmig gefasste politische Beschlüsse ohne ausreichende Prüfung abgebügelt.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion teilte die Hochbahn im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek mit, dass aufgrund der begrenzten Flächen die

 

 

 

Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer bei der U-Bahnhaltestelle Bramfeld nicht berücksichtigt werden können. In Konkurrenz stehen die Fahrradstellplätze, die Parkplätze, die Taxi-Stände und die Mietwagen. Nach den derzeitigen Planungen wird kein Teilnehmer ausreichend berücksichtigt werden können. Das Ziel die Anwohner von anderen Verkehrsmitteln auf die U-Bahn umzuleiten wird daher nicht realisiert werden können.

 

Es stellt sich die Frage, wie ohne unterirdische Fahrradstellplätze die geplante U-Bahnstation ausreichend genutzt werden soll.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation          24.07.2019

 

1.)    Ist der BWVI bekannt, dass aufgrund der begrenzten Flächen die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer bei der geplanten U-Bahnhaltestelle Bramfeld nicht berücksichtigt werden können?

  1. Wenn ja, welche Lösungen sind daher angedacht?

 

Im Umfeld von Schnellbahnhaltestellen stehen Verkehrsflächen in der Regel nur begrenzt zur Verfügung. Dennoch zielt die Planung des Haltestelleumfeldes der geplanten U5-Station Bramfeld darauf ab, die Belange aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer einschließlich der Radfahrenden bestmöglich zu berücksichtigen. Die Planungen für das Haltestellenumfeld sind derzeit noch nicht abgeschlossen und werden von der Hochbahn eng mit dem Bezirksamt abgestimmt.

 

2.)    Wieso plant die BWVI keine Errichtung von Fahrradstationen, d. h. die Schaffung von gesicherten, kostenpflichtigen Fahrradabstellkapazitäten in baulichen Anlagen mit ergänzenden Serviceangeboten, im bevölkerungsreichsten Bezirk von Hamburg in Wandsbek?

 

Im Bündnis für den Radverkehr vom 23. Juni 2016 (siehe https://www.hamburg.de/verkehr/fahrradfahren-in-hamburg/5345604/buendnis-radverkehr) wurde vereinbart, dass Fahrradstationen insbesondere an den Fernbahnhöfen entstehen sollen. Im Bezirk Wandsbek befindet sich kein Fernbahnhof. Der bedarfsgerechte Ausbau der Bike+Ride-Kapazitäten erfolgt im Bezirk Wandsbek nach den Zielen und Vorgaben des Bike+Ride-Entwicklungskonzeptes (siehe Drucksache 20/14485).

 

3.)    Aus welchen Gründen kann für die geplante U-Bahnstation Bramfeld nicht geprüft werden, ob hier unterirdische Fahrradstellplätze möglich sind und welche Kosten entstehen?

 

Die wesentlichen Planungsvorgaben ergeben sich aus dem Bike+Ride-Entwicklungskonzept, das für Schnellbahnhaltestellen wie die geplante U5-Station Bramfeld ein differenziertes Angebot aus überdachten und frei stehenden Fahrradabstellplätzen sowie Mietplätzen vorsieht. Eine Fahrradstation entspricht nicht diesen Planungsvorgaben. Im Übrigen siehe Drucksache 20-7585.

 

4.)    Wann und wie wurde definiert, wo Fahrradstationen, d. h. die Schaffung von gesicherten, kostenpflichtigen Fahrradabstellkapazitäten in baulichen Anlagen mit ergänzenden Serviceangeboten, errichtet werden?

 

Siehe Antwort zu 2.

 

 

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