Trinkwasserspender - Wasser-Refill Stationen für Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.11.2025 (Drs. 22-2561)
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Umwelt und Verbraucherschutz berichtet werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1.:
Aktuell wird von der Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin der BUKEA oder von HAMBURG WASSER in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz abgesehen wird.
Über den bereits schriftlich übermittelten Sachstand (s. Drs. 22-2043, 22-1944, 21-7614 und 21-7369.1) hinaus liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse vor.
Zu Punkt 2.:
Wie bereits im Rahmen der Stellungnahme der BUKEA zur BV-Drs. 22-1944 erwähnt, wird aktuell die Errichtung weiterer Trinkwasserspender für ganz Hamburg geprüft. Die Prüfung ist noch nicht final abgeschlossen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Restaurant im Eichtalpark ist im Eigentum des LIG und wird gerade von der Sprinkenhof GmbH umgebaut. Von daher verweist das Bezirksamt Wandsbek auf den LIG.
Im Übrigen verweist das Bezirksamt Wandsbek auf die Stellungnahme der BUKEA.
Stellungnahme der Finanzbehörde:
Die Prüfung der Sprinkenhof GmbH zur technischen Umsetzbarkeit einer Wasser-Refill Stationan der Gaststätte im Eichtalpark wurde mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen. Die Herstellung einer solchen Wasserstation ist möglich. Die mit der Realisierung verbundenen Kosten wurden auf rd. EUR 10.000,00 kalkuliert zzgl. anschließender Betriebskosten.Die Kosten für den Wasserverbrauch der Stationkönnen nichtzulasten des Gastronomiebetriebs gehen, so dass eine Abrechnung des Wasserverbrauchs über eine separate Wasseruhr mit dem Bezirk erfolgen müsste. Es wird zudem rein vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Instandhaltung und Instandsetzung der Wasser-Refill Station weder vom Gebäudeeigentümer noch vom Gastronomiemieter übernommen werden könnten. Vielmehr wäre vom Bezirk eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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