Hitzeschutzmaßnahmen weiterentwickeln und kommunizieren Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales
- Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der CDU-Fraktion
- Der Ausschuss für Soziales beschloss den Antrag in der Sitzung vom 03.07.2023 einstimmig (bei Abwesenheit der FDP-Fraktion) in geänderter Form
Schwindel, Verwirrtheit, Erschöpfung, Hitzschlag: Die spürbaren gesundheitlichen Folgen der Hitze können in den Sommermonaten gravierend sein. Besonders betroffen: Menschen ab 65, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Säuglinge und Kleinkinder.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums führte der extreme Hitzesommer 2003 in Deutschland zu etwa 7600 Todesfällen. Auch in den Jahren 2006 und 2015 waren jeweils über 6000 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland zu beklagen. Der ausgeprägte Hitzesommer 2018 und die ebenfalls sehr heißen Folgejahre 2019 und 2020 haben nach Berechnungen des RKI rund 19.000 hitzebedingte Sterbefälle zur Folge gehabt. Nach Einschätzung des RKI führten die wiederholten Hitzewellen und ihr Auftreten über einen langen Zeitraum von Mai bis Oktober 2022 zu einer Übersterblichkeit von etwa 4500 Menschen.
Hitzemaßnahmen und Hitzeaktionspläne, mit denen sie sich kurz-, mittel- und langfristig besser auf Hitzephasen vorbereiten und damit die Bevölkerung vor Ort schützen können. Umfassende Empfehlungen zur Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne wurden von Bund und den Ländern bereits 2017 erarbeitet.
Im Mai 2023 forderte die Bürgerschaft (Drs. 22/11919) den Senat auf, die Entwicklung einen umfassenden Hitzeaktionsplan weiter voranzutreiben. Hierbei sollen bei der Durchführung der geplanten Auftaktveranstaltung und Workshops auf eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit geachtet werden und hierfür unter anderem auch die Bezirke, Bezirksseniorenbeiräte und den Landesseniorenbeirat einbezogen werden.
Das Bezirksamt Harburg erarbeitet ein Konzept zum Einsatz leitungsgebundener Wasserspender.
Der Ausschuss für Soziales möge zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:
Die zuständige Fachbehörde und Verwaltung werden gebeten:
keine Anlage/n