21-8908.1

Trennen der Verkehre an der Farmsener Landstraße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 10.23
Sachverhalt

 

-          Interfraktioneller Ursprungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-8908)

-          Der Regionalausschuss Walddörfer hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 dem Antrag einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke, bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion.

 

 

Der tödliche Unfall auf der Farmsener Landstraße vor der katholischen Kirche zeigt auf bedrückende Art und Weise, dass an dieser Stelle das Zusammenspiel zwischen Fahrrädern und Autos schlecht funktioniert.

Zwischen dem Kreisel, haltenden Transportern der Behindertenunterkunft, dem HVV-Verkehr, parkenden Autos und den Ausfahrten der Kirche sowie einer Kita kommt es häufig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Vom Kreisel kommend ist die Strecke leicht bergab in eine Linkskurve hinein schwer einsehbar.

Dennoch versuchen sich genervte” Autofahrende zu oft an gewagten Überholmanövern, um haltende Fahrzeuge oder langsame Fahrräder passieren zu können.

Dies ist besonders ärgerlich, da Fahrradfahrende nur ca. 200m auf der Straße fahren müssen, um einen Fahrradweg zu erreich, der sie vom Autoverkehr trennt.

Eine schnelle und kostengünstige Abhilfe kann durch das Abordnen der Parkplätze auf Seite der katholischen Kirche geschaffen werden, indem die freie Fläche als Radweg ausgewiesen wird. Dieser würde nahtlos in den bereits bestehenden Radweg münden. Baumaßnahmen sind in diesem Fall so gut wie nicht notwendig. Die Farmsener Landstraße insbesondere die Kreuzung Saseler Weg  und die Strecke zwischen Saseler Weg und Halenreie sind bekanntermaßen für Radfahrer im Mischverkehr gefährlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung und PK35 werden gebeten, sämtliche Möglichkeiten, wie Temporeduzierung, Überholverbot o.ä. zur Gefahrenreduktion zu prüfen und alle Ermessensspielräume im Sinne der Verkehrssicherheit für Radfahrer zu nutzen und die bereits angekündigte Maßnahme mit dem LSBG zügig umzusetzen.

 

Anhänge

keine Anlage/n