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Terrassenbepflanzung am Poppenbütteler Berg durch Fördern & Wohnen AöR Auskunftsersuchen vom 19.07.2021

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.08.2021
Sachverhalt


 

Im Zaungespräch mit Bürgern wurde angeben, dass Anpflanzungen, die der Betreiber För­dern und Wohnen AöR (idF F&W genannt) auf seiner Einrichtung am Poppenbütteler Berg vornimmt, aus einem eigenen, vorher aufgegebenen Objekt stammen. Das ehemalige Objekt sei bereits verkauft worden, so die Bürger. Die am Standort Poppenbütteler Berg verfügbare Menge an Bäumen (Thuja), sei vorgeblich nicht ausreichend, um allen Terrassen in der Wohnanlage mit einem angemessenen Sichtschutz auszustatten

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Welche Einrichtung, im Sinne des Sachverhalts, wurde von F&W aufgegeben?

 

  1. War diese Einrichtung im Vermögen bzw. Besitz von F&W stehend und wurde diese Einrichtung oder Immobilie durch F&W verkauft?

 

  1. Wurde diese Einrichtung oder Immobilie durch oder an Dritte, speziell Unternehmen der öffentlichen Hand (z.B. LIG) verkauft?

 

  1. Wurde die Entnahme von, mit dem Grund und Boden verbundenen Objekten (Bäume) aus dem unbeweglichen Vermögen der veräerten Immo­bilie vertraglich zwischen F&W und dem neuen Besitzer vereinbart?

 

  1. Konnten alle Terrassen der Einrichtung am Poppenbütteler Berg mit Baum-Sichtschutz-Pflanzungen (o.Ä.) ausgestattet werden (falls nein, bitte erläutern ob entsprechendes geplant ist)?