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Terrassenbepflanzung am Poppenbütteler Berg durch Fördern & Wohnen AöR Auskunftsersuchen vom 19.07.2021

Antwort zu Anfragen

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23.09.2021
Sachverhalt

 

Im Zaungespräch mit Bürgern wurde angeben, dass Anpflanzungen, die der Betreiber Fördern und Wohnen AöR (idF F&W genannt) auf seiner Einrichtung am Poppenbütteler Berg vornimmt, aus einem eigenen, vorher aufgegebenen Objekt stammen. Das ehemalige Objekt sei bereits verkauft worden, so die Bürger. Die am Standort Poppenbütteler Berg verfügbare Menge an Bäumen (Thuja), sei vorgeblich nicht ausreichend, um allen Terrassen in der Wohnanlage mit einem angemessenen Sichtschutz auszustatten

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Sozialbehörde antwortete wie folgt:                                                                      30.08.2021

 

  1. Welche Einrichtung, im Sinne des Sachverhalts, wurde von F&W aufgegeben?

 

Sozialbehörde:

Es handelt sich um eine Wohnunterkunft für Geflüchtete in der Luruper Hauptstraße, die zum 31.12.2020 geschlossen wurde. Die Unterkunft wurde ursprünglich von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) als Erstaufnahmeeinrichtung geplant und errichtet und später in eine Folgeunterbringung umgewandelt.

 

 

  1. War diese Einrichtung im Vermögen bzw. Besitz von F&W stehend und wurde diese Einrichtung oder Immobilie durch F&W verkauft?

 

 

Sozialbehörde:

Nein, im Übrigen entfällt.

 

 

  1. Wurde diese Einrichtung oder Immobilie durch oder an Dritte, speziell Unternehmen der öffentlichen Hand (z.B. LIG) verkauft?

 

Sozialbehörde:

Eigentümer des Grundstücks ist der Bund, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bewirtschaftet wird das Grundstück durch das Bezirksamt Altona.

 

 

  1. Wurde die Entnahme von, mit dem Grund und Boden verbundenen Objekten (Bäume) aus dem unbeweglichen Vermögen der veräußerten Immobilie vertraglich zwischen F&W und dem neuen Besitzer vereinbart?

 

Sozialbehörde:

Nach Schließung der Einrichtung in der Luruper Hauptstraße mussten die Heckenpflanzen (Koniferen) im Rahmen des vereinbarten Rückbaus der Wohnunterkunft mit anschließender Wiederherstellung der Fläche entfernt werden. Um die Entsorgung der Pflanzen zu vermeiden, hat die BIS, die für den Rückbau Standortes verantwortlich ist, bei verschiedenen öffentlichen Stellen nachgefragt, ob an anderen Orten Bedarf an den Pflanzen besteht. F&W hat Bedarf für die Bepflanzung der Wohnanlage Ohlendieck angemeldet, der im Ergebnis berücksichtigt wurde, so dass die Heckenpflanzen nun dort wieder verwendet werden und Kosten für die FHH gespart werden konnten.

 

 

  1. Konnten alle Terrassen der Einrichtung am Poppenbütteler Berg mit Baum-Sichtschutz-Pflanzungen (o.Ä.) ausgestattet werden (falls nein, bitte erläutern ob entsprechendes geplant ist)?

 

Sozialbehörde:

Die Außenanlagenplanung sieht vor, alle Terrassen der Wohnanlage Ohlendieck mit Sichtschutz aus Pflanzen auszustatten. Die noch fehlenden Heckenpflanzungen werden noch ergänzt.

 

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