Tätigkeitsbericht des Wandsbeker Bezirks-Seniorenbeirates (W/BSB) für den Zeitraum Oktober 2021 bis Juli 2023
Gemäß § 6 Absatz 3 des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (HmbSenMitwG) vom 12. März 2018 unterrichtet der Bezirks-Seniorenbeirat das Bezirksamt und die Bezirksversammlung mindestens alle zwei Jahre über seine Tätigkeiten.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.