Tätigkeitsbericht des Wandsbeker Bezirks-Seniorenbeirates (W/BSB) für den Zeitraum April 2015 bis März 2017
Gemäß § 6 Absatz 3 des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes (HmbSenMitwG) vom 30. Oktober 2012 unterrichtet der Bezirks-Seniorenbeirat das Bezirksamt und die Bezirksversammlung mindestens alle zwei Jahre über seine Tätigkeiten.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht wird den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales und Bildung in dessen nächster Sitzung am 24.4.2017 durch den Seniorenbeirat persönlich überreicht.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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