Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen - Region Kerngebiet
Letzte Beratung: 30.09.2026 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 6.8
Folgende straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen wurden dem Bezirksamt bekanntgegeben:
Königsreihe 4: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Seumestraße 52: Wegordnung personenbezogener Parkstand
Brauhausstr. ggü. 52: Anbringung Verkehrszeichen (einseitig verengte Fahrbahn)
Wandsbeker Schützenhof ggü. 2: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Bärenallee 1: Aufstellung Verkehrszeichen (Ende
30 km/h)
Litzowstraße: Änderung der zeitlichen Beschränkung für das Halteverbot
Ruckteschellweg 20: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Ölmühlenweg 78: Einrichtung einer Tempo 30-Strecke
Wandsbeker Schützenhof ggü. 2: Einrichtung Tempo 30-Strecke
Kiebitzhof Höhe Conventstr. 24c: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Am Neumarkt 38: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Lesserstraße 120a: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Wandsbeker Marktstr. 8: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Lengerckestieg 1-3: Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung eFZ
Hammer Str. 30: Aufstellen von Verkehrszeichen „Radweg“
Der Regionalausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
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