20-4816

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 09.10.2017

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

1.

Elfriede-Lohse-Wächtler-Weg 12

Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkstandes

Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen eines Verkehrszeichens mit Verkehrszeichenträger 314-50 und Zusatzzeichen 1044-11, mit Nr. 20741/15, Markieren eines Parkstandes innerhalb der markierten Fläche (Länge 5,5 Meter) und eines Rohlstuhlpiktogrammes.

Anordnung vom 30.08.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Landwehr 2

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

(Anordnung vom 04.09.2017)

 

3.

Uhlandstraße 4

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

Anordnung vom 05.09.2017

 

4.

Birkenau ggü. 24

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

Anordnung vom 07.09.2017

 

5.

Averhoffstraße 3b

Ändern der vorhandenen Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung

elektrisch betriebener  Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

Anordnung vom 06.09.2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.

Zimmerstraße 34

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

(Anordnung vom 13.09.2017)

 

 

7.

Fährhausstraße 27a

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

(Anordnung vom 13.09.2017)

 

8.

Dehnhaide 111

Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.

Anordnung vom 13.09.2017

 

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