Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg, Sitzung am 09.10.2017
1.
Elfriede-Lohse-Wächtler-Weg 12
Einrichtung eines personenbezogenen Sonderparkstandes
Durchzuführende Maßnahmen: Aufstellen eines Verkehrszeichens mit Verkehrszeichenträger 314-50 und Zusatzzeichen 1044-11, mit Nr. 20741/15, Markieren eines Parkstandes innerhalb der markierten Fläche (Länge 5,5 Meter) und eines Rohlstuhlpiktogrammes.
Anordnung vom 30.08.2017
2.
Landwehr 2
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.
(Anordnung vom 04.09.2017)
3.
Uhlandstraße 4
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.
Anordnung vom 05.09.2017
4.
Birkenau ggü. 24
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.
Anordnung vom 07.09.2017
5.
Averhoffstraße 3b
Ändern der vorhandenen Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung
elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.
Anordnung vom 06.09.2017
6.
Zimmerstraße 34
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.
(Anordnung vom 13.09.2017)
7.
Fährhausstraße 27a
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.
(Anordnung vom 13.09.2017)
8.
Dehnhaide 111
Beschildern von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Durchzuführende Maßnahmen: Siehe Anordnung in der Anlage.
Anordnung vom 13.09.2017
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.