Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.03.2025: Brucknerstraße / Schleidenstraße
Letzte Beratung: 14.04.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beidseitige Beschilderung des bisher unbeschilderten Fußgängerüberwegs in der Schellingstraße an der Kreuzung Kantstraße mit den VZ 35an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.