22-0933

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.03.2025: Brucknerstraße / Schleidenstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.04.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beidseitige Beschilderung des bisher unbeschilderten Fußngerüberwegs in der Schellingstraße an der Kreuzung Kantstraße mit den VZ 35an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Brucknerstraße Schleidenstraße Schellingstraße

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