22-2208

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.04.2026: Nordschleswiger Straße zwischen Alter Teichweg und Augustenburger Ufer

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigenchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 06:00 Uhr (Nacht-zeit)an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung, Skizze

Lokalisation Beta
Nordschleswiger Str. Alter Teichweg

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