22-0865

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.03.2025: Elsässer Straße 45

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.03.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Elsässer Str.

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