21-7714

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung Farmsener Landstraße zwischen Eulenkrugstraße und Kreisel Halenreie Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5949)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.11.2023
12.10.2023
Ö 14.3
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine kurzfristig umsetzbare Lösung zur Schaffung eines Fahrradweges als Verbindung zwischen Flethmannskamp und dem Kreisel Halenreie zu entwickeln und anschließend den Regionalausschuss Walddörfer über das Ergebnis zu informieren.

 

 

Stellungnahme des PK 35:

 

Örtliche Beschreibung

 

Die Farmsener Landstraße ist eine Straße von überregionaler Bedeutung, die die Hamburger Stadtteile Volksdorf und Berne verbindet. Die Fahrbahn der Farmsener Landstraße besteht aus jeweils einem markierten Fahrstreifen je Fahrtrichtung.

 

Radverkehrsanlagen

 

Lediglich zwischen den Straßen Flethmannskamp und Saseler Weg besteht in Richtung Süden ein baulich hergestellter Radweg. In dem Bereich zwischen Flethmannskamp und dem Kreisverteiler Hahlenreihe bestand beidseitig bis zum 12.07.2022 eine Servicelösung, die Radfahrenden die Nutzung des untermaßigen Gehweges in Gegenläufigkeit erlaubte. Die Gehwegbreite von 1,20 m bis 1,40 m und einer massiven Beschwerdelage, waren der Grund dafür, dass die Straßenverkehrsbehörde des PK 35 die Servicelösung auf beiden Seiten der Farmsener Landstraße weggordnet hat und der Radverkehr seitdem im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.

Die Farmsener Landstraße wird in diesem Bereich in großer Zahl von Radfahrenden genutzt. Bei den Radfahrenden handelt es sich zum Teil um Schüler, die über die Farmsener Landstraße und den Saseler Weg die Schule „An den Teichwiesen“ erreichen. Da es sich bei dieser Schule um eine Grundschule handelt, können die meisten Schüler aufgrund ihres Alters auch ohne Servicelösung den Gehweg nutzen.

Die Radfahrenden auf der Fahrbahn fühlen sich, vor allem in den Hauptverkehrszeiten, durch den Kraftfahrzeugverkehr auf der Farmsener Landstraße unsicher. Die Verkehrsunfalllage spiegelt diesen Eindruck jedoch nicht wieder.

 

Bewertung der Einrichtung eines Radweges oder Radschutzstreifens zwischen Kreisverteiler Halenreie und Flethmannskamp zu Lasten der vorhandenen Parkstände

 

Von dem Kreisverteiler Halenreie entlang der Farmsener Landstraße in Richtung Süden bis zum Flethmannskamp befindet sich auf der rechten Seite ein Parkstreifen für ca. 15 - 20 Pkw. Dieser wird vor allem im oberen Bereich gut genutzt.

Der Parkstreifen ist baulich durch einen Bordstein und einen Grünstreifen vom Gehweg getrennt und verläuft im Bereich der Einmündung Flethmannskamp in einer Flucht mit dem dort beginnenden Radweg in Richtung Süden. Baulich sollte es ohne größeren Aufwand möglich sein, unter Verzicht auf die Parkstände, einen ausreichend dimensionierten Radfahrstreifen zu schaffen. Der Radverkehr könnte so vom Kreisverteiler Halenreie bis zum Knoten Farmsener Landstraße / Saseler Weg zumindest auf der rechten Seite sicher geführt werden.

Ab diesem Knoten wird der Radfahrer jedoch sowohl im weiteren Verlauf der Farmsener Landstraße als auch im Saseler Weg im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Eine andere Lösung ist aufgrund der Gehwegbereiten nicht möglich.

Ein großer Teil der Radfahrenden, vor allem der Schüler, biegt an dem oben genannten Knoten nach rechts in den Saseler Weg ab, so dass die Nutzung der Farmsener Landstraße weiter in Richtung Süden deutlich geringer ist, was ebenfalls für einen Ausbau der Radverkehrsanlage zwischen Kreisverteiler Halenreie und dem Saseler Weg spricht. 

 

Ergebnis

 

Das PK 35 befürwortet die Einrichtung eines Radfahrstreifens, nach Überplanung durch den LSBG, auf der Farmsener Landstraße zwischen Kreisverteiler Halenreie und Flethmannskamp in Ergänzung des Radweges zwischen Flethmannskamp und Saseler Weg. Es würde unseres Erachtens zu einer Steigerung der Sicherheit von Radfahrenden führen. Darüber hinaus könnte es auch zu einer größeren Akzeptanz durch Radfahrenden führen, die zum Teil auch nach der Wegordnung der Servicelösung immer noch den Gehweg nuten und so die zu Fuß gehenden gefährden.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:

 

Die Kritik an den örtlichen Verhältnissen ist nachvollziehbar, so dass es auch aus Sicht der BVM sinnvoll erscheint, hier die Schaffung eines Radwegs zu prüfen. Der Handlungsbedarf im Hamburger Radverkehrsnetz ist jedoch so groß, dass nicht alle Bedarfe innerhalb kurzer Zeit bzw. innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgearbeitet werden können und Prioritäten zu setzen sind. Zurzeit stehen dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) keine Planungskapazitäten mehr zur Verfügung; insofern kann die BVM derzeit leider keine zeitliche Perspektive hinsichtlich einer Beauftragung an den LSBG benennen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n