22-1144

Stellungnahme des Jugendhilfeausschusses zur Antwort der Verwaltung auf den Beschluss "Endlich ein Spielplatz für Wellingsbüttel!" vom 30.05.2024

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 05.03.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 7.3

Sachverhalt

In der Antwort zum Beschluss der Bezirksversammlung aus der Drs. 21-8939.1 führt die Verwaltung aus, dass ein Spielplatz in Wellingsbüttel nicht zu realisieren ist.

Es heißt dort, dass sämtliche öffentlichen Parkanlagen in dem o.g. Quartier, wie der Dr. Helmut-Thielicke-Park, Heinz-Erhard-Park und der Alster-Grünzug waldartige Parkanlagen, mit einem größtenteils wertvollen und geschützten Altbaumbestand sind. Die Errichtung eines Spielplatzes würde an diesen Stellen bedeuten, dass umfangreiche Baumfällungen erforderlich wären. Auch kleinere Grünflächen kommen wegen eines flächigen und wertvollen Baumbestandes nicht in Frage. Und weiter wird argumentiert, dass fast alle der Parkanlagen an bestehende Wohnbebauung grenzen und mit Protesten der Anwohner zu rechnen sei. Als Ausschlussgrund für die Nutzung einer Teilfläche der Torhauswiese, wie vom Regionalausschuss Alstertal vorgeschlagen, wird der Denkmalschutz des Ensembles Torhaus angeführt. Auch die Nutzung von Teil- bzw. Randflächen wird daher durch das Denkmalschutzamt untersagt.

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek kritisiert diesen grundsätzlichen Ausschluss eines Spielplatzes auf den genannten Flächen. Aus der UN-Kinderrechtskonvention ergibt sich ein Recht auf Freizeit und Spiel. Dies haben die Kommunen bei der Stadtplanung zu berücksichtigen und Flächen im öffentlichen Raum für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der fehlenden Kinderspielflächen im Stadtteil Wellingsbüttel besteht daher ein hohes Interesse an der Einrichtung eines Kinderspielplatzes an dieser Stelle.

Nach Auffassung des Jugendhilfeausschusses ist das öffentliche Interesse an einer Kinderspielfläche hoch zu gewichten. Eine Nutzungsablehnung wegen möglicher Lärmbelästigung von Anwohnern oder des Denkmalschutzes teilen wir nicht. Daher sollte einer Nutzung von zumindest Teilflächen für Kinderspielgeräte nichts grundsätzlich entgegenstehen. In Bezug auf den Baumbestand ist zu prüfen, inwieweit Schutzbedarf besteht und ob dieser mit einer Einbeziehung des Baumbestandes in Spielflächen vereinbar ist und sich so Fällungen vermeiden lassen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Daher wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit dem Denkmalschutzamt erneut zu prüfen, wie eine Nutzung von Teilen der Torhauswiese für Kinderspielgeräte ermöglicht werden kann.
  2. Des Weiteren wird das Bezirksamt in eigener Verantwortung zur Prüfung seiner Stellungnahme bzgl. des Kinderlärms und der Baumbestandssicherung gebeten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.03.2025
Ö 7.3
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Wellingsbüttel Heinz-Erhardt-Park

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