Stellungnahme des Bezirksamtes zur Eingabe "Wohnungsnot in Wandsbek"
Letzte Beratung: 13.10.2025 Ausschuss für Soziales Ö 5.1.1
Der Petent wendet sich am 10.07.2025 an die Bezirksversammlung Wandsbek und moniert, dass er als gebürtiger Hamburger und deutscher Staatsbürger bei der Wohnraumvergabe für Wohnungen, für deren Anmietung ein Dringlichkeitsschein vorzuweisen ist, hinter zugezogenen Flüchtlingen zurückstehen müsste und eine systematische Benachteiligung stattfinden würde.
Das Wohnungsamt als Teil des Fachamtes für Grundsicherung hat Zugriff auf eine Bestandsübersicht der Wohnungen, die vorrangig durch Menschen mit Dringlichkeitsscheinen bezogen werden können. Der überwiegende Anteil dieser Wohnungen wird durch die Vermieter ohne einen Vorbehalt des Wohnungsamtes verwaltet. Das heißt, die Auswahl der neuen Mietvertragspartner obliegt alleinig dem Vermieter. Nach Vertragsabschluss erhält das Wohnungsamt eine Benachrichtigung über die Vergabe des Wohnraumes.
Für die Vermittlung von Wohnungen an Dringlichkeitsscheininhaber erfolgt mit Hilfe der Fachanwendung ein Abgleich der Merkmale des freien Wohnraums mit den Bedarfen der registrierten Dringlichkeitsscheininhaber. Daraus ergibt sich eine Auflistung von Vermittlungsvorschlägen nach einer zeitlichen Reihung (Scheininhaber, die am längsten im Besitz des Scheines sind, werden auf der Liste oben präsentiert) durch die Fachanwendung.
Die Nationalität oder der ausländerrechtliche Status gehören nicht zu den Vergleichsmerkmalen und sind irrelevant im Abgleich mit den Wohnungsangeboten.
Für Inhaber des Dringlichkeitsscheins gilt, dass jedes zumutbare Wohnungsangebot anzunehmen ist. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, wie zum Beispiel die notwendige Nähe zu pflegebedürftigen Angehörigen oder besondere gesundheitliche Einschränkungen. Diese Gründe müssen im Einzelfall ausreichend und nachvollziehbar dargelegt werden.
Eine Ablehnung eines Wohnungsangebotes ohne entsprechenden Grund kann dahingehend interpretiert werden, dass keine akute Hilfebedürftigkeit mehr besteht, da die Bereitschaft zur Lösung der Wohnungsnotlage nicht gegeben ist. Dies hat Auswirkung auf die Reihenfolge der Vermittlungsvorschläge, die nach ältesten und damit dringendsten Fällen priorisiert.
Grundsätzlich ist in Hamburg die Anzahl der anerkannten, vordringlich wohnungssuchenden Haushalte deutlich größer als die Anzahl der verfügbaren Wohnungen, für die das Wohnungsamt Vermittlungsvorschläge unterbreiten kann, was eine direkte Folge des sehr angespannten Hamburger Wohnungsmarktes ist.
Die Umstände des Einzelfalls können hier nicht weitergehend geprüft werden, da keine personenbezogenen Angaben gemacht wurden.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
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