Stand der Baumaßnahmen zur Neugründung der Stadtteilschule "Schule am Walde" am Standort Kupferredder 12, 22397 Hamburg Auskunftsersuchen vom 17.06.2026
Die geplante Neugründung der Stadtteilschule „Schule am Walde“ am Standort Kupferredder 12 stellt ein komplexes, mehrjähriges und für den Stadtteil Wohldorf‑Ohlstedt sowie den Bezirk Wandsbek bedeutsames Infrastrukturprojekt dar. Der Prozess erfordert eine präzise Abstimmung zwischen zahlreichen Behörden, öffentlichen Unternehmen, Fachplanern und der Schulgemeinschaft.
Für die Bezirksversammlung ist es notwendig, sämtliche Planungsgrundlagen, Zuständigkeiten, zeitlichen Abläufe, baulichen Maßnahmen, Sicherheitskonzepte, Verkehrsauswirkungen, Kostenstrukturen und Risikobewertungen vollständig und nachvollziehbar dargestellt zu bekommen. Nur auf dieser Grundlage kann die Bezirksversammlung ihre Aufgaben im Rahmen der politischen Kontrolle, Begleitung und Bewertung sachgerecht wahrnehmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 03.08.2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 30.07.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 15.07.2026
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.07.2026
Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Der Hamburger Schulbau basiert auf einem im Jahr 2012 in der aktuellen Fassung etablierten Mieter-Vermieter-Modell, das die jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten der Beteiligten sowie die Finanzierung von Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen regelt, siehe hierzu die Drucksache der Hamburgischen Bürgerschaft 20/5317. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), das Sondervermögen Schulimmobilien und die Unternehmen im Bildungsbau SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH) haben auf Basis dieses Modells vertragliche Regelungen für Preise, den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen getroffen.
Auf dieser Grundlage werden in der laufenden Bewirtschaftung und in der Planung und Durchführung von Bauprojekten die jeweils im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells festgelegten zuständigen Beteiligten eingebunden. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen von Baumaßnahmen eine Einbindung der Schule sowie der für Baumaßnahmen gesetzlich vorgesehenen Behörden. Regelhaft erfolgen dazu Abstimmungen zwischen SBH bzw. GMH, dem Sondervermögen Schulimmobilien und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Amt für Bauordnung und Hochbau sowie Büro des Oberbaudirektors), dem Bezirksamt Wandsbek (Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt), darüber hinaus bei Bedarf auch mit der BUKEA.
1. Planungsstand, Entscheidungsgrundlagen und beteiligte Stellen
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) zu Ziffer 1, Punkt 1:
Das Planerauswahlverfahren für die Objektplanung wurde erfolgreich abgeschlossen. Aktuell befindet sich das Projekt in den Anfängen der Leistungsphase 1-2, welche die Grundlagenermittlung und Vorplanung umfassen. In dieser Phase werden zwischen BSFB, SBH, Sondervermögen Schulimmobilien, dem Bezirksamt, der Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutzamt und der Schulgemeinschaft die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen detailliert analysiert sowie die Abhängigkeiten unter sowohl schulischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten systematisch herausgearbeitet, bewertet und angemessen berücksichtigt. Auf dieser Basis werden entsprechende Bauabschnitte und das weitere Vorgehen festgelegt. Diese sind noch festzulegen und können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.
SBH befindet sich zudem im engen Austausch mit dem Sportverein TSV DUWO 08 und dem Bezirksamt zur Umsetzung eines Sporthallenfeldes am Standort Kupferredder, um auch die Belange des organisierten Sports angemessen zu berücksichtigen.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) zu Ziffer 1, Punkt 2:
Die Entscheidung zur Gründung einer neuen Stadtteilschule in der Schulbauregion 18 („Walddörfer“) basiert auf dem offiziell verabschiedeten Schulentwicklungsplan (SEPL). Die Umsetzung des SEPL in konkrete Bauvorhaben erfolgt stets sachlich und zeitlich bedarfsorientiert, mithin sukzessive, da die Wachstumsraten der Schülerzahlen regional und schulformspezifisch differieren. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) überprüft kontinuierlich die Annahmen und Datengrundlagen der Planung und nimmt bei Bedarf zeitliche und sachliche Anpassungen vor, um den sich ggf. verändernden Anforderungen gerecht zu werden.
Der Standort „Am Kupferredder“ wurde im Rahmen eines mehrjährigen Beteiligungsprozesses abgestimmt und festgelegt, bei dem neben weiteren Akteuren auch der zuständige Bezirk intensiv eingebunden war, um eine breite Akzeptanz und eine fundierte Standortwahl sicherzustellen. Der alternativ geprüfte Standort Buckhorn wurde insbesondere aus verkehrlichen Aspekten als problematisch angesehen. Zudem bedeutet die Verortung am Kupferredder ein stärkeres Heranrücken der geplanten Schule an die Schülerinnen und Schüler in den nördlichen Walddörfern. Die mit der Neugründung beabsichtigte Entlastung der bestehenden Stadtteilschulen ist weiterhin möglich. Die für Bildung zuständige Behörde hat gemeinsam mit Schulbau Hamburg in Ausschüssen der Bezirksversammlung (BV) über das Projekt berichtet. Eine schriftliche Anhörung der BV nach § 28 BezVG ist erfolgt. Zudem wird das Bezirksamt in den i.d.R. halbjährlich stattfindenden Koordinierungstreffen von SBH und der BSFB über laufende Schulbauprojekte informiert. Die dafür gefertigten Präsentationen gehen dem Bezirksamt (BA) zur Information der Bezirksversammlung regelhaft zu. Im Rahmen dieses Informationsflusses wurde auch Auskunft über die erfragten Daten gegeben.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) zu Ziffer 1, Punkt 3:
SBH übernimmt als Bauherr die in der Fragestellung beschriebenen Funktionen und Aufgaben. Im Verlauf des Projektes werden alle erforderlichen Beteiligten zum jeweils sinnvollen Zeitpunkt in die entsprechenden Prozesse eingebunden. Die Leistungen für Fachplanungen und Beratungen werden extern vergeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung bzw. die Antworten durch die weiteren im Rahmen dieser Anfrage einbezogenen Dienststellen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zu Ziffer 1, Punkt 3:
Bezirksamt Wandsbek zu Ziffer 1, Punkte 1 und 3:
Siehe Antwort zu Frage 8.
2. Gebäudestruktur
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
SBH plant, für die Realisierung des Projektes drei zweigeschossige Pavillons abzureißen. In den Pavillons sind aktuell Flächen für den Allgemeinen Unterricht der Grundschule Am Walde untergebracht. Die Fläche wird für die Errichtung des Neubaus benötigt.
Die genauen Planungen für den Abriss einschließlich der erforderlichen Schadstoffuntersuchungen sowie Baustellenlogistik sind noch nicht abgeschlossen.
3. Übergabe des Baufeldes
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Auf Grundlage des Mieter-Vermieter-Modells und im Rahmen der Bauherren- und Projektsteuerungsfunktion stellt SBH regelhaft sicher, dass alle notwendigen Grundlagen für einen ordnungsgemäßen Bauablauf geschaffen werden. Für einen reibungslosen Baubeginn ist das Vorliegen aller erforderlichen Abbruch- und Baugenehmigungen sowie die Erfüllung etwaiger behördlicher Auflagen (z.B. Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz, Waldgesetz etc.) notwendig. Zur Vermeidung von Risiken werden alle Betroffenen rechtzeitig ins Projekt einbezogen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
4. Zubau, Baubeginn und Fertigstellung
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Aufgrund der frühen Planungsphase lassen sich die vorbereitenden Maßnahmen sowie Risiken derzeit noch nicht detailliert, projektspezifisch beschreiben. Die zu Grunde liegende Bauabschnittsplanung ist noch zu erarbeiten.
5. Auswirkungen auf Schulbetrieb und Übergangslösungen
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die erforderlichen Interimsmaßnahmen werden durch SBH in enger Abstimmung mit der Schule und der BSFB entwickelt und kommuniziert. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
6. Verkehr, Erschließung und Infrastruktur
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Ein von SBH beauftragtes Fachplanungsbüro für Verkehr wird ein Mobilitätskonzept während und nach der Bauphase erstellen, dies wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
7. Kosten und Finanzierung
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Aktuell sind Investitionen im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells von rund 34 Mio. € geplant. Im Übrigen werden Kostenrisiken, die sich ggf. in einzelnen Projekten ergeben sollten, regelhaft im Gesamtportfolio des Schulbaus ausgeglichen.
8. Rolle des Bezirks
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
SBH stimmt sich mit dem zuständigen Bezirksamt insbesondere zu den Themen Stadt- und Landschaftsplanung, Umwelt, Verkehr sowie Erteilung von Genehmigungen eng ab. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit dem Sondervermögen Schulimmobilien sowie der BSFB. Die Abstimmungen erfolgen bedarfsgerecht in Einzelterminen sowie regelmäßig in Terminen mit allen genannten Beteiligten. SBH selbst berichtet auf Einladung in der Bezirksversammlung zu aktuellen Schulbauthemen, in der Regel mindestens jährlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek wird durch SBH im Rahmen von VgV-Verfahren zu Schulbauvorhaben eingebunden. Darüber hinaus bestehen halbjährliche Koordinierungsrunden von SBH mit Bezirksverwaltung und Fachbehörden, in denen laufende und geplante Schulbauvorhaben erörtert werden. Die Bezirksversammlung wird von SBH durch einen jährlichen Bericht im Sozialausschuss über anstehende Schulbauvorhaben informiert, zuletzt am 14. April 2025.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.