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Stand der Baumaßnahmen zur Neugründung der Stadtteilschule "Schule am Walde" am Standort Kupferredder 12, 22397 Hamburg Auskunftsersuchen vom 17.06.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Die geplante Neugründung der Stadtteilschule „Schule am Walde“ am Standort Kupferredder 12 stellt ein komplexes, mehrjähriges und für den Stadtteil WohldorfOhlstedt sowie den Bezirk Wandsbek bedeutsames Infrastrukturprojekt dar. Der Prozess erfordert eine präzise Abstimmung zwischen zahlreichen Behörden, öffentlichen Unternehmen, Fachplanern und der Schulgemeinschaft.

r die Bezirksversammlung ist es notwendig, sämtliche Planungsgrundlagen, Zuständigkeiten, zeitlichen Abläufe, baulichen Maßnahmen, Sicherheitskonzepte, Verkehrsauswirkungen, Kostenstrukturen und Risikobewertungen vollständig und nachvollziehbar dargestellt zu bekommen. Nur auf dieser Grundlage kann die Bezirksversammlung ihre Aufgaben im Rahmen der politischen Kontrolle, Begleitung und Bewertung sachgerecht wahrnehmen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 03.08.2026

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 30.07.2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 15.07.2026

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 29.07.2026

Vorbemerkung der Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Der Hamburger Schulbau basiert auf einem im Jahr 2012 in der aktuellen Fassung etablierten Mieter-Vermieter-Modell, das die jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten der Beteiligten sowie die Finanzierung von Schulbau- und Sanierungsmaßnahmen regelt, siehe hierzu die Drucksache der Hamburgischen Bürgerschaft 20/5317. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), das Sondervermögen Schulimmobilien und die Unternehmen im Bildungsbau SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH) haben auf Basis dieses Modells vertragliche Regelungen für Preise, den Bau und die Bewirtschaftung der Hamburger Schulen getroffen.

Auf dieser Grundlage werden in der laufenden Bewirtschaftung und in der Planung und Durchführung von Bauprojekten die jeweils im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells festgelegten zuständigen Beteiligten eingebunden. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen von Baumaßnahmen eine Einbindung der Schule sowie der für Baumaßnahmen gesetzlich vorgesehenen Behörden. Regelhaft erfolgen dazu Abstimmungen zwischen SBH bzw. GMH, dem Sondervermögen Schulimmobilien und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Amt für Bauordnung und Hochbau sowie Büro des Oberbaudirektors), dem Bezirksamt Wandsbek (Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt), darüber hinaus bei Bedarf auch mit der BUKEA.

1. Planungsstand, Entscheidungsgrundlagen und beteiligte Stellen

  • Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand zur Neugründung der Stadtteilschule am Standort Kupferredder 12 im Detail dar? Bitte darstellen:
    • aktueller Stand der Vor, Entwurfs und Ausführungsplanung
    • Stand der Genehmigungsverfahren
    • Stand der Abstimmungen zwischen BSB, SBH und Bezirk
    • geplante Bauabschnitte und deren zeitliche Abfolge
    • Abhängigkeiten zwischen Abriss, Übergabe und Neubau
  • Auf welchen schulfachlichen, baulichen, städtebaulichen und demografischen Grundlagen beruht die Entscheidung für den Standort Kupferredder 12? Bitte insbesondere:
    • Bedarfsanalyse der Schulentwicklungsplanung
    • Prognosen zur Schülerzahl
    • Bewertung alternativer Standorte
    • Gründe für die Auswahl dieses Standorts
  • Welche Behörden, Dienststellen, öffentlichen Unternehmen und externen Partner sind in das Projekt eingebunden und welche konkreten Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse haben sie jeweils? Bitte vollständig darstellen für:
    • BSB (Schulentwicklungsplanung, Raumprogramm, pädagogische Anforderungen)
    • SBH (Bauherr, Planung, Ausschreibung, Bauausführung, Kosten/Terminsteuerung)
    • Finanzbehörde (Haushaltsmittel, Controlling)
    • Bezirksamt Wandsbek (Genehmigungen, Umwelt, Verkehr, Grünflächen, Bauanträge)
    • Bezirksversammlung und Fachausschüsse
    • Schulleitung, Schulkonferenz, Elternrat, Schülervertretung
    • Architekturbüro, Fachplaner, Gutachter
    • BSW, BUKEA, LSBG, Versorger

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) zu Ziffer 1, Punkt 1:

Das Planerauswahlverfahren für die Objektplanung wurde erfolgreich abgeschlossen. Aktuell befindet sich das Projekt in den Anfängen der Leistungsphase 1-2, welche die Grundlagenermittlung und Vorplanung umfassen. In dieser Phase werden zwischen BSFB, SBH, Sondervermögen Schulimmobilien, dem Bezirksamt, der Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutzamt und der Schulgemeinschaft die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen detailliert analysiert sowie die Abhängigkeiten unter sowohl schulischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten systematisch herausgearbeitet, bewertet und angemessen berücksichtigt. Auf dieser Basis werden entsprechende Bauabschnitte und das weitere Vorgehen festgelegt. Diese sind noch festzulegen und können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

SBH befindet sich zudem im engen Austausch mit dem Sportverein TSV DUWO 08 und dem Bezirksamt zur Umsetzung eines Sporthallenfeldes am Standort Kupferredder, um auch die Belange des organisierten Sports angemessen zu berücksichtigen.

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) zu Ziffer 1, Punkt 2:

Die Entscheidung zur Gründung einer neuen Stadtteilschule in der Schulbauregion 18 („Walddörfer“) basiert auf dem offiziell verabschiedeten Schulentwicklungsplan (SEPL). Die Umsetzung des SEPL in konkrete Bauvorhaben erfolgt stets sachlich und zeitlich bedarfsorientiert, mithin sukzessive, da die Wachstumsraten der Schülerzahlen regional und schulformspezifisch differieren. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) überprüft kontinuierlich die Annahmen und Datengrundlagen der Planung und nimmt bei Bedarf zeitliche und sachliche Anpassungen vor, um den sich ggf. verändernden Anforderungen gerecht zu werden.

Der Standort „Am Kupferredder“ wurde im Rahmen eines mehrjährigen Beteiligungsprozesses abgestimmt und festgelegt, bei dem neben weiteren Akteuren auch der zuständige Bezirk intensiv eingebunden war, um eine breite Akzeptanz und eine fundierte Standortwahl sicherzustellen. Der alternativ geprüfte Standort Buckhorn wurde insbesondere aus verkehrlichen Aspekten als problematisch angesehen. Zudem bedeutet die Verortung am Kupferredder ein stärkeres Heranrücken der geplanten Schule an die Schülerinnen und Schüler in den nördlichen Walddörfern. Die mit der Neugründung beabsichtigte Entlastung der bestehenden Stadtteilschulen ist weiterhin möglich. Die für Bildung zuständige Behörde hat gemeinsam mit Schulbau Hamburg in Ausschüssen der Bezirksversammlung (BV) über das Projekt berichtet. Eine schriftliche Anhörung der BV nach § 28 BezVG ist erfolgt. Zudem wird das Bezirksamt in den i.d.R. halbjährlich stattfindenden Koordinierungstreffen von SBH und der BSFB über laufende Schulbauprojekte informiert. Die dafür gefertigten Präsentationen gehen dem Bezirksamt (BA) zur Information der Bezirksversammlung regelhaft zu. Im Rahmen dieses Informationsflusses wurde auch Auskunft über die erfragten Daten gegeben.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) zu Ziffer 1, Punkt 3:

SBH übernimmt als Bauherr die in der Fragestellung beschriebenen Funktionen und Aufgaben. Im Verlauf des Projektes werden alle erforderlichen Beteiligten zum jeweils sinnvollen Zeitpunkt in die entsprechenden Prozesse eingebunden. Die Leistungen für Fachplanungen und Beratungen werden extern vergeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung bzw. die Antworten durch die weiteren im Rahmen dieser Anfrage einbezogenen Dienststellen.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zu Ziffer 1, Punkt 3:

  • Dienststelle: Amt für Naturschutz und Grünplanung, Abteilung Naturschutz.
  • Das Referat Arten-, Biotopschutz und Eingriffsregelung Sachgebiet Zulassungsverfahren (N332) wurde beteiligt.
  • Aufgaben & Verantwortlichkeiten: Prüfung der baulichen Planung im Hinblick auf die rechtlichen Belange des Arten- und Biotopschutzes. Es wurde festgestellt, dass keine geschützten Biotope nach § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betroffen sind. Aktuell erfolgt die fachliche Prüfung des vom Vorhabenträger vorgelegten Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zur Einhaltung des besonderen Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG.
  • Entscheidungsbefugnisse: N332 entscheidet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens über die naturschutzrechtliche Zulässigkeit (gesetzlicher Arten- und Biotopschutz) des Vorhabens, gibt das weitere Vorgehen vor und formuliert ggf. notwendige Nebenbestimmungen oder Vermeidungsmaßnahmen.
  • Dienststelle: Amt für Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten; Abteilung Agrarwirtschaft; Referat Oberste Wald- und Jagdbehörde, Oberste Fischereibehörde, Aufsicht LWK (A13)
  • Am 1. Juli 2026 haben die Dienststelle Schulbau Hamburg (SBH) sowie die Planerinnen und Architekten bei dem für Wald zuständigen Referat A13 nach der Frage der Waldbetroffenheit des Bauvorhabens „Schulneubau Kupferredder“ per Videokonferenz nachgefragt. Dabei wurde eine Planunterlage gezeigt, die den geplanten Ersatzbau für die Pavillons im Südwesten des Grundstückes verortet hat und den Abstand zum Wald nordwestlich der Straße Kupferredder darstellte. Anhand dieser Unterlagen hat das Referat A13 keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben artikuliert. Weitere Angaben können von Seiten der BUKEA nicht gemacht werden. Es wird gebeten, sich direkt an SBH zu wenden.

Bezirksamt Wandsbek zu Ziffer 1, Punkte 1 und 3:

Siehe Antwort zu Frage 8.

2. Gebäudestruktur

  • Welche baulichen Anlagen werden konkret abgerissen, welche Funktionen hatten diese Gebäude bisher und welche fachliche, technische oder wirtschaftliche Begründung liegt der Entscheidung zugrunde, genau diese Gebäude zu entfernen?
  • Wie ist der Abriss geplant? Bitte darstellen:
    • gliche Zeitfenster
    • Reihenfolge der Arbeitsschritte
    • eingesetzte Maschinen und Verfahren
    • Absperrungen, Umleitungen, Schutzbereiche
    • Maßnahmen zur Staub, Lärm und Erschütterungsreduktion
  • Welche Sicherheitsmaßnahmen werden für Schülerinnen und Schüler, Anwohnende, Beschäftigte und Verkehrsteilnehmende getroffen? Bitte darstellen:
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Schutzmaßnahmen
    • Notfall und Evakuierungspläne
    • Kommunikation mit der Schulgemeinschaft
  • Über welche Zufahrten erfolgt der Abtransport des Abrissmaterials, welche Transportmengen werden erwartet und wie werden Verkehrsbelastungen minimiert?
  • Welche Schadstoffuntersuchungen wurden durchgeführt, welche Ergebnisse liegen vor und welche Entsorgungswege sind vorgesehen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

SBH plant, für die Realisierung des Projektes drei zweigeschossige Pavillons abzureißen. In den Pavillons sind aktuell Flächen für den Allgemeinen Unterricht der Grundschule Am Walde untergebracht. Die Fläche wird für die Errichtung des Neubaus benötigt.

Die genauen Planungen für den Abriss einschließlich der erforderlichen Schadstoffuntersuchungen sowie Baustellenlogistik sind noch nicht abgeschlossen.

3. Übergabe des Baufeldes

  • Welche technischen, baulichen, organisatorischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Übergabe des Baufeldes erfolgen kann?
  • Wie wird die zeitliche Verzahnung zwischen Abriss und Übergabe sichergestellt?
  • Welche Risiken für Verzögerungen wurden identifiziert und welche Maßnahmen sind zur Risikominimierung vorgesehen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Auf Grundlage des Mieter-Vermieter-Modells und im Rahmen der Bauherren- und Projektsteuerungsfunktion stellt SBH regelhaft sicher, dass alle notwendigen Grundlagen für einen ordnungsgemäßen Bauablauf geschaffen werden. Für einen reibungslosen Baubeginn ist das Vorliegen aller erforderlichen Abbruch- und Baugenehmigungen sowie die Erfüllung etwaiger behördlicher Auflagen (z.B. Denkmalschutz, Natur- und Artenschutz, Waldgesetz etc.) notwendig. Zur Vermeidung von Risiken werden alle Betroffenen rechtzeitig ins Projekt einbezogen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Zubau, Baubeginn und Fertigstellung

  • Welche vorbereitenden Maßnahmen sind nach dem Abriss notwendig, um den rechtzeitigen Baubeginn sicherzustellen?
  • Welche Bauabschnitte sind bis zur geplanten Fertigstellung? Bitte darstellen:
    • Rohbau
    • Ausbau
    • technische Gebäudeausrüstung
    • Außenanlagen
    • Inbetriebnahme
  • Welche Risiken für Verzögerungen bestehen und wie sollen diese minimiert werden?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Aufgrund der frühen Planungsphase lassen sich die vorbereitenden Maßnahmen sowie Risiken derzeit noch nicht detailliert, projektspezifisch beschreiben. Die zu Grunde liegende Bauabschnittsplanung ist noch zu erarbeiten.

5. Auswirkungen auf Schulbetrieb und Übergangslösungen

  • Welche Übergangslösungen sind für die betroffenen Jahrgänge während Abriss und Neubau vorgesehen?
  • Wie wird die Sicherheit der Schüler während der gesamten Bauphase gewährleistet?
  • Welche Informations- und Beteiligungsformate sind vorgesehen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die erforderlichen Interimsmaßnahmen werden durch SBH in enger Abstimmung mit der Schule und der BSFB entwickelt und kommuniziert. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

6. Verkehr, Erschließung und Infrastruktur

  • Welche zusätzlichen Verkehrsströme werden erwartet und wie werden diese bewertet?
  • Welche Anpassungen an Hol- und Bringzonen, ÖPNV-Anbindung sowie Rad- und Fußwegen sind vorgesehen?
  • Wie wird die Baustellenlogistik über die gesamte Bauzeit organisiert?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Ein von SBH beauftragtes Fachplanungsbüro für Verkehr wird ein Mobilitätskonzept während und nach der Bauphase erstellen, dies wird mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

7. Kosten und Finanzierung

  • Wie hoch sind die geplanten Kosten für Abriss, Neubau und Zubau?
  • Welche Kostensteigerungsrisiken wurden identifiziert?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Aktuell sind Investitionen im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells von rund 34 Mio. € geplant. Im Übrigen werden Kostenrisiken, die sich ggf. in einzelnen Projekten ergeben sollten, regelhaft im Gesamtportfolio des Schulbaus ausgeglichen.

8. Rolle des Bezirks

  • Welche Aufgaben und Zuständigkeiten hat das Bezirksamt Wandsbek im Gesamtprozess?
  • In welchen Gremien erfolgt die laufende Abstimmung zwischen Bezirk, BSB und SBH?
  • Inwiefern wird die Bezirksversammlung informiert?
  • In welchen Intervallen wird der Bezirk über Fortschritte informiert?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

SBH stimmt sich mit dem zuständigen Bezirksamt insbesondere zu den Themen Stadt- und Landschaftsplanung, Umwelt, Verkehr sowie Erteilung von Genehmigungen eng ab. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit dem Sondervermögen Schulimmobilien sowie der BSFB. Die Abstimmungen erfolgen bedarfsgerecht in Einzelterminen sowie regelmäßig in Terminen mit allen genannten Beteiligten. SBH selbst berichtet auf Einladung in der Bezirksversammlung zu aktuellen Schulbauthemen, in der Regel mindestens jährlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek wird durch SBH im Rahmen von VgV-Verfahren zu Schulbauvorhaben eingebunden. Darüber hinaus bestehen halbjährliche Koordinierungsrunden von SBH mit Bezirksverwaltung und Fachbehörden, in denen laufende und geplante Schulbauvorhaben erörtert werden. Die Bezirksversammlung wird von SBH durch einen jährlichen Bericht im Sozialausschuss über anstehende Schulbauvorhaben informiert, zuletzt am 14. April 2025.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Kupferredder Buckhorn Wohldorf - Ohlstedt

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