Stand der Baumaßnahmen an der Grundschule Lemsahl Mellingstedt, Zeitplanung für Zu und Ersatzbau, Abriss Redderbarg sowie Berücksichtigung der Außenanlagen Auskunftsersuchen vom 27.02.2026
Da die Baumaßnahmen an der Grundschule Lemsahl‑Mellingstedt bislang nicht begonnen haben und weiterhin wesentliche Fragen zur Schulwegsicherung, zur Baustellenlogistik sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während der gesamten Bauphase bestehen, ist eine aktualisierte und umfassende Darstellung des Projektstands erforderlich.
Für die Grundschule Lemsahl‑Mellingstedt sind umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen, darunter ein Zu‑ und Ersatzbau sowie der Abriss des Altbestands am Redderbarg. Nach aktuellen Planungsangaben stellt sich der Zeitrahmen wie folgt dar:
• Zu‑ und Ersatzbau: – geplanter Baubeginn: November 2025 – geplante Übergabe: Juli 2029
• Abriss Redderbarg: – geplanter Beginn: September 2026 – geplante Übergabe: März 2030
• Außenanlagen und Sielearbeiten: – geplanter Zeitraum: Januar bis Mai 2029 – sollen im Gesamtzeitplan berücksichtigt und abschnittsweise hergestellt werden.
Vor dem Hintergrund des heutigen Datums (24.02.2026) und des weiterhin ausstehenden Baubeginns wird eine aktualisierte und detaillierte Darstellung des Projektstands erforderlich.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 13.04.2026
A. Projektstand und Zeitplanung
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die oben genannte Zeitplanung entspricht nicht dem aktuellen Planungsstand.
Aktuell ist folgender zeitlicher Ablauf geplant
Diese angepasste Zeitplanung führt zu einer Verzögerung der Übergabe des oben angegebenen Zu- und Ersatzbaus. Diese Verzögerung resultiert vor allem aus einem verlängerten Zeitraum während der detaillierten Ausarbeitung der Planung (Leistungsphase 2+3 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI), bei dem die Besonderheiten des Grundstücks und der Lage berücksichtigt wurden. Auch die Wahl einer nachhaltigen Holz-Hybrid-Bauweise hat zu Verzögerungen geführt. Die Zeitplanung ist mit Schule und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung abgestimmt.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Leistungsphase 2 „Vorplanung“ nach HOAI für den Zu- und Ersatzbau wurde abgeschlossen. Die Abrissprojekte und das Außenanlagenprojekt befinden sich in Abstimmung des Vorkonzeptes.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Bisher wurden keine Genehmigungen beantragt oder erteilt.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung sowie die erforderlichen Fachplanungen wurden bis zum Stand einer abgeschlossenen Vorplanung durchgeführt. Alle weitergehenden Planungsphasen nach HOAI stehen aus. Unter anderem sind Vorabstimmungen erfolgt mit dem Arbeitsstab des Oberbaudirektors, dem Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung, dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, dem Fachamt für Naturschutz und der Unfallkasse Nord.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Vergabe aller übergeordneten Planungsleistungen ist erfolgt. Gemäß aktueller Leistungsphase wurden keine Ausschreibungen und Vergaben für Bauleistungen getätigt.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Auf dem Grundstück wurden relevante Voruntersuchungen durchgeführt, deren Erkenntnisse und Ergebnisse Einfluss auf die Planung haben. Hierbei handelt es sich um
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Antwort zu 1 und 2.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Antwort zu 1.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Arbeiten an den Außenanlagen und Sielen stehen in Abhängigkeit zum Abbruch. Mit den Arbeiten an den Außenanlagen wird erst nach Fertigstellung des Abbruchs begonnen.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Antwort zu 1 und 2.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Angebotssumme liegt gemäß der Planung bei rund 20 Mio. €. Aufgrund der steigenden Baupreisentwicklung haben sich die Pauschalpreise für einen Großteil der Baumaßnahmen ab Fertigstellung 2025 erhöht. Die angegebene Summe beinhaltet diese Erhöhung bereits, ursprünglich war entsprechend eine Investitionssumme von rund 18 Millionen Euro vorgesehen.
B. Schulwegsicherung und Baustellenlogistik
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Bauphase unterteilt sich zwei Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt wird die Baustellenzuwegung über den Redderbarg West erfolgen (Zufahrt über Eichelhäherkamp oder Lemsahler Dorfstraße). Der PKW-Verkehr erfolgt wie bisher auch über den Redderbarg Ost.
Im zweiten Bauabschnitt verlagert sich die Baustellenzufahrt nach Osten. Die Zuwegung des Baustellenverkehrs erfolgt dann über den östlichen Redderbarg. Die vorrangige Anfahrt mit dem PKW erfolgt vom westlichen Redderbarg bis zur Kehre auf Höhe Redderbarg 33.
Der sichere Zugang der fußläufigen Schüler und Schülerinnen wird über die Abgrenzung des Gehwegs vom Baustellenverkehr gewährleistet.
Im Übrigen siehe Anlagen 1 und 2.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Eine Beeinträchtigung des Schulwegs ist aufgrund der Gegebenheiten am Standort nicht zu vermeiden. Eine Gefährdung kann durch geeignete Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen werden, siehe Fragen 11- 17.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Siehe Anlagen 1 und 2.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die räumliche Trennung wird durch Verlegung der Baustellenzufahrt von Bauabschnitt 1 zu Bauabschnitt 2 ermöglicht. In beiden Bauabschnitten ist eine Zuwegung gefahrlos nutzbar (Bauabschnitt 1 von Osten, Bauabschnitt 2 von Westen). Im Übrigen siehe Anlagen 1 und 2.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Durch die räumliche Trennung von Baustellenzuwegung und Schülerströme kann voraussichtlich auf eine zeitliche Einschränkung verzichtet werden. Im Rahmen der weiteren Planung wird konkretisiert, ob die derzeit vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind oder zusätzlich zeitliche Einschränkungen vorgenommen werden müssen.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Nach derzeitigem Planungsstand sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Weitere konkrete Anforderungen befinden sind in Abstimmung mit der Polizei.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Der Baustellenverkehrsplan wird im Rahmen der Leistungsphase 2 für den Abbruch erstellt und liegt noch nicht final vor. Voraussichtlich im Frühjahr 2027 wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Planung sieht eine klare Trennung von Schülerströmen und Baustellenverkehr vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 14 sowie Anlagen 1 und 2.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Zum jetzigen Planungsstand sind die angesprochenen zusätzlichen Maßnahmen noch nicht konkretisiert, werden aber in Absprache mit der Polizei ggf. vorgesehen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind Autofahrende angehalten, im Redderbarg bremsbereit zu sein und die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Anfahrbarkeit mit dem PKW ist grundsätzlich gewährleistet.
C. Informationskonzept zu den Baumaßnahmen
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Voraussichtlich im Frühjahr 2026 wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Es ist derzeit geplant, Informationsveranstaltungen zu Meilensteinen durchzuführen. Ein zusätzlicher Informationsfluss über z. B. Flyer / Homepage der Schule, bei dem die bei den Terminen kommunizierten Inhalte nachträglich allen Interessenten bereitgestellt werden, ist geplant.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die Zeitpunkte, zu denen die Öffentlichkeit über das Projekt informiert wird, wird laufend intern und mit der Schulleitung abgestimmt.
Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):
Die jeweiligen Informationsveranstaltungen setzen unter anderem bestimmte Planungsfortschritte, wie Abschluss der Leistungsphasen nach HOAI, Abstimmungen mit diversen Stakeholdern und Konkretisierungen voraus und sind davon abhängig.
Anlagen der Finanzbehörde
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