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Stand der Baumaßnahmen an der Grundschule Lemsahl Mellingstedt, Zeitplanung für Zu und Ersatzbau, Abriss Redderbarg sowie Berücksichtigung der Außenanlagen Auskunftsersuchen vom 27.02.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Da die Baumaßnahmen an der Grundschule LemsahlMellingstedt bislang nicht begonnen haben und weiterhin wesentliche Fragen zur Schulwegsicherung, zur Baustellenlogistik sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler während der gesamten Bauphase bestehen, ist eine aktualisierte und umfassende Darstellung des Projektstands erforderlich.
r die Grundschule LemsahlMellingstedt sind umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen, darunter ein Zu und Ersatzbau sowie der Abriss des Altbestands am Redderbarg. Nach aktuellen Planungsangaben stellt sich der Zeitrahmen wie folgt dar:
• Zu und Ersatzbau: geplanter Baubeginn: November 2025 geplante Übergabe: Juli 2029
• Abriss Redderbarg: geplanter Beginn: September 2026 geplante Übergabe: März 2030
Außenanlagen und Sielearbeiten: geplanter Zeitraum: Januar bis Mai 2029 sollen im Gesamtzeitplan berücksichtigt und abschnittsweise hergestellt werden.

Vor dem Hintergrund des heutigen Datums (24.02.2026) und des weiterhin ausstehenden Baubeginns wird eine aktualisierte und detaillierte Darstellung des Projektstands erforderlich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) antwortet wie folgt: 13.04.2026

A. Projektstand und Zeitplanung

  1. Entspricht die oben genannte Zeitplanung (Baubeginn Zu und Ersatzbau November 2025, Übergabe Juli 2029; Abriss Redderbarg ab September 2026, Übergabe März 2030; Außenanlagen und Sielearbeiten Januar bis Mai 2029) dem aktuellen Planungsstand der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt? Falls Abweichungen bestehen, welche Änderungen liegen vor?
  1. Welche Gründe haben dazu geführt, dass die Baumaßnahmen bis zum 24.02.2026 noch nicht begonnen haben? Bitte insbesondere Angaben zu Verzögerungsursachen, laufenden oder fehlenden Ausschreibungen sowie organisatorischen Voraussetzungen.Wann ist nach aktuellem Stand realistisch mit dem tatsächlichen Baubeginn des Zu- und Ersatzbaus zu rechnen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die oben genannte Zeitplanung entspricht nicht dem aktuellen Planungsstand.

Aktuell ist folgender zeitlicher Ablauf geplant

  • Abriss 1. Bauabschnitt: Baubeginn 2. Quartal 2027, Übergabe 3. Quartal 2027
  • Zu- und Ersatzbau: Baubeginn 3. Quartal 2027, Übergabe 4. Quartal 2029
  • Abriss 2. Bauabschnitt: 1. Quartal 2030, Übergabe 3. Quartal 2030
  • Außenanlagen und Siele: 1. Quartal 2029, Übergabe 4. Quartal 2030

Diese angepasste Zeitplanung führt zu einer Verzögerung der Übergabe des oben angegebenen Zu- und Ersatzbaus. Diese Verzögerung resultiert vor allem aus einem verlängerten Zeitraum während der detaillierten Ausarbeitung der Planung (Leistungsphase 2+3 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI), bei dem die Besonderheiten des Grundstücks und der Lage berücksichtigt wurden. Auch die Wahl einer nachhaltigen Holz-Hybrid-Bauweise hat zu Verzögerungen geführt. Die Zeitplanung ist mit Schule und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung abgestimmt.

  1. Welche Arbeitsschritte sind bereits abgeschlossen, welche befinden sich derzeit in Bearbeitung und welche stehen noch aus?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Leistungsphase 2 „Vorplanung“ nach HOAI für den Zu- und Ersatzbau wurde abgeschlossen. Die Abrissprojekte und das Außenanlagenprojekt befinden sich in Abstimmung des Vorkonzeptes.

  1. Welche Schritte zur Vorbereitung und Umsetzung des Zu und Ersatzbaus wurden seit dem ursprünglich vorgesehenen Baubeginn im November 2025 bis zum 24.02.2026 tatsächlich durchgeführt, und welche Maßnahmen stehen weiterhin aus? Ich bitte insbesondere um Angaben zu:
  1. erfolgten oder ausstehenden Genehmigungen

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Bisher wurden keine Genehmigungen beantragt oder erteilt.

  1. Planungsfortschritten

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die notwendigen Planungsleistungen der Objektplanung sowie die erforderlichen Fachplanungen wurden bis zum Stand einer abgeschlossenen Vorplanung durchgeführt. Alle weitergehenden Planungsphasen nach HOAI stehen aus. Unter anderem sind Vorabstimmungen erfolgt mit dem Arbeitsstab des Oberbaudirektors, dem Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung, dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, dem Fachamt für Naturschutz und der Unfallkasse Nord.

  1. Ausschreibungen und Vergaben

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Vergabe aller übergeordneten Planungsleistungen ist erfolgt. Gemäß aktueller Leistungsphase wurden keine Ausschreibungen und Vergaben für Bauleistungen getätigt.

  1. baulichen oder organisatorischen Vorbereitungen auf dem Gelände

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Auf dem Grundstück wurden relevante Voruntersuchungen durchgeführt, deren Erkenntnisse und Ergebnisse Einfluss auf die Planung haben. Hierbei handelt es sich um

  • Bodendetektion zur Klärung der Tragfähigkeit und möglichen Verunreinigungen des Bodens
  • Schadstoffuntersuchungen in allen elf zum Abriss vorgesehen Gebäuden
  • Wurzelschachtung an der westlichen Grundstücksgrenze zur Klärung der Ausmaße der Wurzeln und Auswirkungen auf den Zu- und Ersatzbau
  1. Gründen für Verzögerungen

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Antwort zu 1 und 2.

  1. Ist der Beginn des Abrisses am Redderbarg im September 2026 weiterhin planbar?
    Falls nein: Welche neuen Zeitfenster gelten und aus welchen Gründen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Antwort zu 1.

  1. Wie werden die Außenanlagen und Sielearbeiten in die Gesamtplanung integriert? Bitte Darstellung der vorgesehenen Bauabschnitte, Abhängigkeiten und geplanten Fertigstellungstermine.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Arbeiten an den Außenanlagen und Sielen stehen in Abhängigkeit zum Abbruch. Mit den Arbeiten an den Außenanlagen wird erst nach Fertigstellung des Abbruchs begonnen.

  1. Wie stellt sich der aktualisierte Gesamtzeitplan dar, einschließlich aller Meilensteine bis zur vollständigen Nutzbarkeit des Standorts?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Antwort zu 1 und 2.

  1. Wie hat sich die Kostenplanung seit Veröffentlichung der ursprünglichen Angaben verändert? Bitte Angabe von ursprünglicher Kalkulation, aktuellem Kostenstand und erwarteten Mehrkosten.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Angebotssumme liegt gemäß der Planung bei rund 20 Mio. €. Aufgrund der steigenden Baupreisentwicklung haben sich die Pauschalpreise für einen Großteil der Baumaßnahmen ab Fertigstellung 2025 erhöht. Die angegebene Summe beinhaltet diese Erhöhung bereits, ursprünglich war entsprechend eine Investitionssumme von rund 18 Millionen Euro vorgesehen.

B. Schulwegsicherung und Baustellenlogistik

  1. Welche alternative Zuwegung zur Schule ist während der Bauphase vorgesehen, um den sicheren Zugang der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten? Falls keine alternative Zuwegung geplant ist: Warum nicht?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Bauphase unterteilt sich zwei Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt wird die Baustellenzuwegung über den Redderbarg West erfolgen (Zufahrt über Eichelhäherkamp oder Lemsahler Dorfstraße). Der PKW-Verkehr erfolgt wie bisher auch über den Redderbarg Ost.

Im zweiten Bauabschnitt verlagert sich die Baustellenzufahrt nach Osten. Die Zuwegung des Baustellenverkehrs erfolgt dann über den östlichen Redderbarg. Die vorrangige Anfahrt mit dem PKW erfolgt vom westlichen Redderbarg bis zur Kehre auf Höhe Redderbarg 33.

Der sichere Zugang der fußufigen Schüler und Schülerinnen wird über die Abgrenzung des Gehwegs vom Baustellenverkehr gewährleistet.

Im Übrigen siehe Anlagen 1 und 2.

  1. Wie wird sichergestellt, dass der reguläre Schulweg während der Bauphase nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Eine Beeinträchtigung des Schulwegs ist aufgrund der Gegebenheiten am Standort nicht zu vermeiden. Eine Gefährdung kann durch geeignete Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen werden, siehe Fragen 11- 17.

  1. Über welche Straßen oder Flächen sollen die Baustellenfahrzeuge die Baustelle anfahren? Bitte Darstellung der geplanten Baustellenzufahrt.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Siehe Anlagen 1 und 2.

  1. Wie wird gewährleistet, dass sich Baustellenverkehr und Schulweg der Kinder nicht kreuzen? Bitte Darstellung der räumlichen Trennung.

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die räumliche Trennung wird durch Verlegung der Baustellenzufahrt von Bauabschnitt 1 zu Bauabschnitt 2 ermöglicht. In beiden Bauabschnitten ist eine Zuwegung gefahrlos nutzbar (Bauabschnitt 1 von Osten, Bauabschnitt 2 von Westen). Im Übrigen siehe Anlagen 1 und 2.

  1. Welche zeitlichen Einschränkungen gelten für Baustellenfahrzeuge, insbesondere während der Bring und Abholzeiten?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Durch die räumliche Trennung von Baustellenzuwegung und Schülerströme kann voraussichtlich auf eine zeitliche Einschränkung verzichtet werden. Im Rahmen der weiteren Planung wird konkretisiert, ob die derzeit vorgesehenen Maßnahmen ausreichend sind oder zusätzlich zeitliche Einschränkungen vorgenommen werden müssen.

  1. Welche Maßnahmen zur Schulwegsicherung sind vorgesehen? (z.B. Absperrungen, Einweiser, geänderte Wegeführung, Beschilderung, temporäre Sperrungen)

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Nach derzeitigem Planungsstand sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Absperrungen zwischen Gehweg und Straße in beiden Bauabschnitten
  • Sperrung der jeweiligen kritischen Zufahrten (nur Anlieger)
  • geänderte Wegeführung

Weitere konkrete Anforderungen befinden sind in Abstimmung mit der Polizei.

  1. Wurde ein Baustellenverkehrsplan erstellt und mit Schule, Elternrat, Polizei, Bezirksamt und SBH/GMH abgestimmt? Falls ja: Bitte Übersendung.
    Falls nein: Warum liegt dieser noch nicht vor?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Der Baustellenverkehrsplan wird im Rahmen der Leistungsphase 2 für den Abbruch erstellt und liegt noch nicht final vor. Voraussichtlich im Frühjahr 2027 wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.

  1. Wie wird die Sicherheit der Kinder gewährleistet, wenn schwere Baustellenfahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes rangieren müssen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Planung sieht eine klare Trennung von Schülerströmen und Baustellenverkehr vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 14 sowie Anlagen 1 und 2.

  1. Sind zusätzliche Maßnahmen wie temporäre Ampeln, Lotsen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder verlegte Elternhaltestellen („Kiss & Go“) vorgesehen?

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Zum jetzigen Planungsstand sind die angesprochenen zusätzlichen Maßnahmen noch nicht konkretisiert, werden aber in Absprache mit der Polizei ggf. vorgesehen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind Autofahrende angehalten, im Redderbarg bremsbereit zu sein und die Geschwindigkeit zu reduzieren. Die Anfahrbarkeit mit dem PKW ist grundsätzlich gewährleistet.

C. Informationskonzept zu den Baumaßnahmen

  1. Wann sollen Eltern, Lehrer und Öffentlichkeit über die Baumaßnahmen informiert werden, und in welcher Weise ist diese Information vorgesehen? Bitte insbesondere Angaben zu:
    1. vorgesehenen oder bereits festgelegten Zeitpunkten der Information

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Voraussichtlich im Frühjahr 2026 wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.

  1. Form und Umfang der geplanten Information (z.B. schriftlich, digital, Informationsveranstaltungen)

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Es ist derzeit geplant, Informationsveranstaltungen zu Meilensteinen durchzuführen. Ein zusätzlicher Informationsfluss über z. B. Flyer / Homepage der Schule, bei dem die bei den Terminen kommunizierten Inhalte nachträglich allen Interessenten bereitgestellt werden, ist geplant.

  1. internen Abstimmungen zur Öffentlichkeitsarbeit

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die Zeitpunkte, zu denen die Öffentlichkeit über das Projekt informiert wird, wird laufend intern und mit der Schulleitung abgestimmt.

  1. Gründen für etwaige Verzögerungen oder Änderungen der Informationsplanung

Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB):

Die jeweiligen Informationsveranstaltungen setzen unter anderem bestimmte Planungsfortschritte, wie Abschluss der Leistungsphasen nach HOAI, Abstimmungen mit diversen Stakeholdern und Konkretisierungen voraus und sind davon abhängig.

Lokalisation Beta
Redderbarg Lemsahler Dorfstraße

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