20-5544.1

Sprunginsel Meiendorfer Weg: Einhaltung der Haltesichtweite Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt
  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 21.2.2018 zum Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 20-5544

Im Umfeld der Querungshilfe im Meiendorfer Weg wird vor dem Grundstück Meiendorfer Weg 44 regelmäßig ein Fahrzeug auf der Gehwegüberfahrt geparkt.

Eine Grundstückszufahrt ist hier nicht vorhanden. Wegen der Länge der Überfahrt wird der Fußgängerverkehr dadurch zwar nicht behindert, allerdings wird die freie Sicht auf Fußgänger insbesondere Kinder, die an der Querungshilfe die Straße queren wollen, versperrt.

Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h soll die Haltesichtweite 70m betragen. Da diese Haltesichtweite aufgrund des dort regelmäßig abgestellten Fahrzeugs nicht gegeben ist, könnte die notwendige Haltesichtweite reduziert werden, indem die zulässige Höchstgeschwindigkeit entsprechend abgesenkt wird..

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Der zuständigen Behörde möge die Situation im Umfeld der Sprunginsel Meiendorfer Weg prüfen und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Haltesichtweite ergreifen.

Dem Regionalausschuss möge über die Bemühungen berichtet werden.

Anhänge

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