Sprunginsel Meiendorfer Weg: Einhaltung der Haltesichtweite Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion
Im Umfeld der Querungshilfe im Meiendorfer Weg wird vor dem Grundstück Meiendorfer Weg 44 regelmäßig ein Fahrzeug auf der Gehwegüberfahrt geparkt.
Eine Grundstückszufahrt ist hier nicht vorhanden. Wegen der Länge der Überfahrt wird der Fußgängerverkehr dadurch zwar nicht behindert, allerdings wird die freie Sicht auf Fußgänger insbesondere Kinder, die an der Querungshilfe die Straße queren wollen, versperrt.
Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h soll die Haltesichtweite 70m betragen. Da diese Haltesichtweite aufgrund des dort regelmäßig abgestellten Fahrzeugs nicht gegeben ist, könnte die notwendige Haltesichtweite reduziert werden, indem die zulässige Höchstgeschwindigkeit entsprechend abgesenkt wird.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen, der Bezirksversammlung als Beschluss zu empfehlen:
Der zuständigen Behörde möge die Situation im Umfeld der Sprunginsel Meiendorfer Weg prüfen und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Haltesichtweite ergreifen.
Dem Regionalausschuss möge über die Bemühungen berichtet werden.
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