Spielplatz Immenredder und Hundeauslauffläche Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6270.1)
Letzte Beratung: 10.10.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.8
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, bei den Planungen zur erstmaligen Herstellung des Spielplatzes Immenredder in Hummelsbüttel zu prüfen, ob auf einem Teil der Fläche oder in der Umgebung eine eingezäunte Hundeauslauffläche ausgewiesen werden kann.
Hundeauslauf- und Hundeverbotszonen sind deutlich zu beschildern.
Bis zur Umgestaltung der Fläche ist die derzeitige Nutzung zu beschildern und auf die Zutrittsregelung für Hunde hinzuweisen.
Die Anwohnerschaft und insbesondere die Kinder und Jugendlichen sind bei den Planungen zur erstmaligen Herstellung der Spielplatz-Fläche zu beteiligen.
Das Bezirksamt nimmt zu o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die erstmalige Herstellung des Spielplatzes Immenredder ist 2018 in das Arbeitsprogramm grundsätzlich als Projekt aufgenommen worden. Bisher wurde kein politischer Beschluss gefasst, das Projekt in das jährliche Arbeitsprogramm zur Umsetzung aufzunehmen.
Sollte ein Beschluss für die Umsetzung im Arbeitsprogramm 2023 erfolgen, ist eine Umsetzung des investiven Spielplatzprojektes bis Ende 2024 möglich.
Bei jeder Planung eines öffentlichen Spielplatzes ist eine umfangreiche Kinder- und Jugendbeteiligung obligatorisch. Daher wird eine Beteiligung der Anwohnerschaft, einschließlich der Kinder und Jugendlichen erfolgen.
Die Größe des Spielplatzes mit ca. 5.100 qm (Flst 3502, Gem. Hummelsbüttel) lässt grundsätzlich eine Aufteilung mit einer eingezäunten Hundeauslauffläche zu.
Langfristig wäre auch die Herrichtung einer Hundefreilaufzone im Bereich des südlich in Richtung Lentersweg liegenden Fläche auf dem Liegenschaftsgrundstück 4497 möglich. Der Aufwand zur Herstellung ist jedoch erheblich höher, da die Fläche erst angekauft und hergerichtet werden müsste.
Die Verwaltung wird das Aufstellen von Spielplatzschildern im Bereich des vorhandenen Bolzplatzes an sinnvollen Standorten veranlassen. Damit besteht im beschilderten Spielbereich ein Hundeverbot. Auf den Restflächen sind Hunde dann erlaubt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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