Spielplatz-Gebühren für Kitas im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 13.10.2023
Der Senat möchte Gebühren von Kitas verlangen, die anstelle einer eigenen Außenfläche öffentliche Spielplätze nutzen. Dies erfolgt aufgrund der Auffassung, dass die Nutzung öffentlicher Spielplätze durch Kitas eine Sondernutzung im Sinne des Weggesetzes darstellt. Der Senat möchte hiermit die finanzielle Gleichbehandlung für Kitas mit und ohne eigene Außenflächen sicherstellen.
Die bisherige Praxis sah vor, dass diese Kitas in ihrem Rahmenvertrag mit der Stadt eine finanzielle Position für den Erhalt von Außenflächen vereinbaren konnten, die jedoch nicht benötigt wurde, wenn die Kita einen öffentlichen Spielplatz kostenfrei nutzen konnte.
Die Fachanweisung zur Erhebung dieser Gebühren legt eigene Berechnungsgrundlagen fest, die mit der Gebührenposition im Rahmenvertrag jedoch wenig zu tun haben und möglicherweise höher sein könnten. Diese Berechnungsgrundlagen sollten transparent und nachvollziehbar sein, um sicherzustellen, dass die Gebühren angemessen sind und keine finanzielle Belastung für die Kitas darstellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
keine Anlage/n