21-7814

Spielplatz-Gebühren für Kitas im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 13.10.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.11.2023
Ö 16.2
Sachverhalt

 

Der Senat möchte Gebühren von Kitas verlangen, die anstelle einer eigenen Außenfläche öffentliche Spielplätze nutzen. Dies erfolgt aufgrund der Auffassung, dass die Nutzung öffentlicher Spielplätze durch Kitas eine Sondernutzung im Sinne des Weggesetzes darstellt. Der Senat möchte hiermit die finanzielle Gleichbehandlung für Kitas mit und ohne eigene Außenflächen sicherstellen.

 

Die bisherige Praxis sah vor, dass diese Kitas in ihrem Rahmenvertrag mit der Stadt eine finanzielle Position für den Erhalt von Außenflächen vereinbaren konnten, die jedoch nicht benötigt wurde, wenn die Kita einen öffentlichen Spielplatz kostenfrei nutzen konnte.

Die Fachanweisung zur Erhebung dieser Gebühren legt eigene Berechnungsgrundlagen fest, die mit der Gebührenposition im Rahmenvertrag jedoch wenig zu tun haben und möglicherweise höher sein könnten. Diese Berechnungsgrundlagen sollten transparent und nachvollziehbar sein, um sicherzustellen, dass die Gebühren angemessen sind und keine finanzielle Belastung für die Kitas darstellen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Kitas im Bezirk Wandsbek sind von dieser Regelung betroffen?

 

  1. Wie viele Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Spielplätze wurden bis 01.10.23 eingereicht?

 

  1. Wie sehen hier die bezirklichen Berechnungsgrundlagen für die Gebühren im Vergleich zur Gebührenposition im Rahmenvertrag aus?

 

  1. Wie bewertet die Bezirksverwaltung alternative Maßnahmen zur finanziellen Gleichbehandlung der Kitas, beispielsweise ein Einbehalt der im Rahmenvertrag vorgesehenen Gebühr für Außenflächen?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n