21-4932

Sicherheit gewährleisten - Chaos vermeiden! Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.12.2021 (Drs. 21-4452.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.04.2022
21.04.2022
07.04.2022
Ö 14.2
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Das Bezirksamt und die zuständigen Fachbehörden unter Einbeziehung des PK 35 werden gebeten, im Vorfeld der aktuellen Planung der Sanierungsmaßnahme Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbüttler Weg

-          die Situation vor Ort durch Inaugenscheinnahme, Verkehrszählungen und ein Verkehrsgutachten zu untersuchen,

-          zu prüfen, durch welche Maßnahmen eine Überlastung des Eckerkamps mit der einhergehenden Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und Anwohner vermieden werden kann

und

-          die Ergebnisse zeitnah dem Regionalausschuss vorzustellen.

 

Die ebenfalls als mögliche Ausweichtstrecken in Frage kommenden Straßen wie Barkenkoppel,

Möhlendannen und Up de Worth sollten ebenfalls benannt und in die Prüfung einbezogen werden.

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

In der Wellingsbütteler Landstraße / Wellingsbüttler Weg ist von der Fuhlsbüttler Straße bis zur Rolfinckstraße eine Erneuerung der Gas-, Trinkwasser-, Abwasser- und Stromleitungen sowie eine Grundinstandsetzung der Straße erforderlich. Die Erneuerungsbedarfe entstehen aus dem Zustand der Leitungen sowie aus der erforderlichen Vergrößerung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Abwassersiels. Die ursprünglich für 2022 geplante Umsetzung der Maßnahme wurde mittlerweile verschoben. Die Bezirksversammlung und die Öffentlichkeit werden einbezogen werden, sobald Erkenntnisse aus der Überarbeitung der Planung vorliegen. Die Anregungen der Bezirksversammlung werden in den Überarbeitungsprozess einbezogen.

 

 

Zu der Beschlussempfehlung nimmt das Polizeikommissariat (PK) 35 wie folgt Stellung:

 

Die Wellingsbütteler Landstraße und der Wellingsbüttler Weg sollen im Rahmen eines kooperativen Bauprojekts der INFRACREW HAMBURG saniert werden. Das bedeutet, der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und die Leitungsunternehmen HAMBURG WASSER (HW), Stromnetz Hamburg (SNH) und Gasnetz Hamburg (GNH) stimmen ihre Bauablaufplanung inklusive des Verkehrs-konzepts sowie ihre verschiedenen Baumaßnahmen innerhalb des Bauprojekts aufeinander ab und wer-den gemeinsam in enger Koordination als Kooperationspartner bauen.

 

Den aktuellen Stand des Projektes beschreibt der LSBG auf der Projekt-Website (https://lsbg.hamburg.de/wellingsbuetteler-landstrasse/14247548/wellingsbuetteler-landstrasse/).

 

Das PK 35 unterstützt den Wunsch der Bezirksversammlung, die Verkehrssituation in den möglichen Ausweichstrecken, wie beispielsweise in den Straßen Eckerkamp, Barkenkoppel, Möhlendannen und Up de Worth, im Rahmen der Projektplanung mit dem Ziel untersuchen zu lassen, die Beeinträchtigung möglichst gering zu halten.

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde am PK 35 wird sich weiterhin konstruktiv in die Planungen einbringen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n