21-3156

Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 28.04.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.8

Sachverhalt

 

Im Rahmen der Mobilitätswende hat die Koalition das erklärte Ziel, dem Radverkehr seinen verdienten Stellenwert einzuräumen, ihn zu fördern und auszubauen und perspektivisch Hamburg zur Fahrradstadt zu entwickeln.

 

Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Gewährung der Sicherheit für die Radfahrer*innen im Straßenverkehr. Mit der neuen StVO sind seit April 2020 neue Regelungen zu verpflichtenden Abständen zwischen Rad- und Autofahrer*innen in Kraft getreten, die für die Sicherheit der Radfahrer*innen essentiell sind. So gilt beispielsweise innerorts ein Mindestüberholabstand von 1,5m für Kfz-Fahrer*innen.

 

Leider ist aber im täglichen Verkehr festzustellen, dass diese Regeln oftmals missachtet werden und damit insbesondere die Sicherheit der Radfahrer*innen als im Vergleich zu Autos schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen gefährden. Die Gründe dafür mögen in der Unkenntnis dieser Regeln liegen – oder schlimmer in der bewussten Ignoranz von Autofahrer*innen, die es als ihr vermeintliches (Vor-) Recht ansehen, die Straße für sich und ihr Auto einnehmen zu können.

 

Ein Jahr nach Anpassung der StVO sehen wir daher den Bedarf, die neuen Regelungen allen Verkehrsteilnehmer*innen besser bekannt zu machen sowie die Einhaltung der Regeln durch die Polizei kontrollieren zu lassen, um die Sicherheit der Radfahrer*innen zu erhöhen.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

Der Regionalausschuss Alstertal bittet das PK 35 zum Stand der Umsetzung der Neuerungen der StVO im Alstertal zu berichten.

Dabei geht es auch um folgende Teilfragen:

        Wie werden die Verkehrsteilnehmer über die o.g. Neuerungen der StVO unterrichtet?

        Wie werden die Änderungen von den Verkehrsteilnehmern angenommen?

        Welche Ressourcen verbrauchen die neuen Regelungen beim PK 35?

        Wie werden die Abstandsregeln kontrolliert?

        Wie wird die Sicherheit der Radfahrer*innen auf untermaßigen Radfahrstreifen / Schutzstreifen ermöglicht ?

 

 

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