Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal
- Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen
- Der Regionalausschuss Alstertal behandelte die Drucksache 21-3156 in seiner Sitzung am 28.04.2021. Er fasste den untenstehenden geänderten Beschluss mehrheitlich, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Ablehnung der AfD-Fraktion.
Im Rahmen der Mobilitätswende hat die Koalition das erklärte Ziel, dem Radverkehr seinen verdienten Stellenwert einzuräumen, ihn zu fördern und auszubauen und perspektivisch Hamburg zur Fahrradstadt zu entwickeln.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Gewährung der Sicherheit für die Radfahrer*innen im Straßenverkehr. Mit der neuen StVO sind seit April 2020 neue Regelungen zu verpflichtenden Abständen zwischen Rad- und Autofahrer*innen in Kraft getreten, die für die Sicherheit der Radfahrer*innen essentiell sind. So gilt beispielsweise innerorts ein Mindestüberholabstand von 1,5m für Kfz-Fahrer*innen.
Leider ist aber im täglichen Verkehr festzustellen, dass diese Regeln oftmals missachtet werden und damit insbesondere die Sicherheit der Radfahrer*innen als im Vergleich zu Autos schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen gefährden.
Ein Jahr nach Anpassung der StVO sehen wir daher den Bedarf, die neuen Regelungen allen Verkehrsteilnehmer*innen besser bekannt zu machen sowie die Einhaltung der Regeln durch die Polizei kontrollieren zu lassen, um die Sicherheit der Radfahrer*innen zu erhöhen.
Der Regionalausschuss Alstertal bittet die zuständigen Fachbehörden und das PK 35 baldmöglichst zum Stand der Umsetzung der Neuerungen der StVO im Alstertal zu berichten.
Dabei geht es auch um folgende Teilfragen:
● Wie werden die Verkehrsteilnehmer über die o.g. Neuerungen der StVO unterrichtet?
● Wie werden die Änderungen von den Verkehrsteilnehmern angenommen?
● Welche Ressourcen verbrauchen die neuen Regelungen beim PK 35?
● Wie werden die Abstandsregeln kontrolliert?
● Wie wird die Sicherheit der Radfahrer*innen auf untermaßigen Radfahrstreifen / Schutzstreifen ermöglicht ?
keine Anlage/n