22-2899.1

Sicherer Fußgängerüberweg an der Kreuzung Rügelsbarg / Wohldorfer Damm in Bergstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2801) Hier: Ergänzende Stellungnahme

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 30.04.2026 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das PK 35 wird um eine Stellungnahme zur Eingabe Drs.-Nr. 22-2739 gebeten.

Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:

Fußngerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 26 StVO und zu Verkehrszeichen (VZ) 293 StVO und VZ 350 StVO sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Dafür sollten bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. Die An-ordnung eines FGÜ wird danach empfohlen, wenn gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Dieses gilt sowohl für die Anzahl der zu Fuß Gehenden, die an diesem Ort die Straße queren, als auch für Fahrzeuge, die die Straße dortbefahren.

Wir gehen davon aus, dass die empfohlenen Querungszahlen von zu Fuß Gehenden zur Schulanmarsch-zeit durchaus erreicht werden könnten. Da es sich bei der Straße Wohldorfer Damm jedoch um eine Straße von übergeordneter Bedeutung handelt, kann es durchaus sein, dass die Zahl der passierenden Fahr-zeuge die maximale Anzahl für einen FGÜ übersteigen und als sichere Querung eine Fußnger-Lichtsignalanlage (F-LSA) geplant werden müsste.

Wir werden bei entsprechender Witterung und außerhalb der Schulferienzeiten in Hamburg drei Verkehrs-zählungen an der Einmündung Wohldorfer Damm / Rügelsbarg vornehmen und gegebenenfalls die Planung einer sicheren Querung anregen.

Ergänzende Stellungnahme:

Zwischen dem 17.03.2026 und 20.03.2026 wurden an der Einmündung Wohldorfer Damm / Rügelsbarg drei Verkehrszählung vorgenommen. Die Ergebnisse können der angehängten Präsentation entnommen werden.

Entgegen unserer Erwartung wurden die empfohlenen Fußngerstärken von mindestens 50 Querungen in der Spitzenstunde bei keiner Zählung erreicht. Vielmehr wurden zu keiner Stunde mehr als 30 zu Fuß Gehende und Radfahrende gezählt. Aus diesem Grunde empfehlen wir keinen FGÜ bzw. keine Fußnger-Lichtzeichenanlage an der Einmündung Wohldorfer Damm / Rügelsbarg.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Rügelsbarg Bergstedt

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