Sicherer Fußgängerüberweg an der Kreuzung Rügelsbarg / Wohldorfer Damm in Bergstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2801)
Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.25
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das PK 35 wird um eine Stellungnahme zur Eingabe Drs.-Nr. 22-2739 gebeten.
Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt Stellung:
Fußgängerüberwege (FGÜ) gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind nach den Voraussetzungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) zu § 26 StVO und zu Verkehrszeichen (VZ) 293 StVO und VZ 350 StVO sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ (R-FGÜ 2001) anzuordnen. Dafür sollten bestimmte örtliche und verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. Die An-ordnung eines FGÜ wird danach empfohlen, wenn gewisse Verkehrsstärken vorliegen. Dieses gilt sowohl für die Anzahl der zu Fuß Gehenden, die an diesem Ort die Straße queren, als auch für Fahrzeuge, die die Straße dort befahren.
Wir gehen davon aus, dass die empfohlenen Querungszahlen von zu Fuß Gehenden zur Schulanmarsch-zeit durchaus erreicht werden könnten. Da es sich bei der Straße Wohldorfer Damm jedoch um eine Straße von übergeordneter Bedeutung handelt, kann es durchaus sein, dass die Zahl der passierenden Fahr-zeuge die maximale Anzahl für einen FGÜ übersteigen und als sichere Querung eine Fußgänger-Lichtsignalanlage (F-LSA) geplant werden müsste.
Wir werden bei entsprechender Witterung und außerhalb der Schulferienzeiten in Hamburg drei Verkehrs-zählungen an der Einmündung Wohldorfer Damm / Rügelsbarg vornehmen und gegebenenfalls die Planung einer sicheren Querung anregen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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