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Senioren-/Servicewohnanlage Nordlandweg: Fortgang Auskunftsersuchen vom 17.05.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

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09.06.2022
Sachverhalt

 

Beispielsweise am 23. 11. 2020 wurden die Mieterinnen und Mieter der Wohnungen in der Service-Wohnanlage Zellerstraße/Nordlangweg seitens der SAGA / GWG darüber informiert, dass der „Planungsausschuss Wandsbek mit dem Aufstellungsbeschluss das offizielle Bebauungsplanverfahren zum B-Plan Rahlstedt 138 eingeleitet“ hat. Die Saga bezog sich dabei auf eine frühere Mieter-Information (Juni 2020) zu den anstehenden Plänen, einen schrittweisen Abriss der Wohnanlage vorzunehmen, um sie – so das Ziel – anforderungsgerecht vollständig barrierefrei über einen Neubau gestalten zu können.

 

In diesem Schreiben aus dem November 2020 wird darauf verwiesen, „dass wir nun mit konkreten Planungen für den Neubau der Servicewohnungen sowie der ergänzenden Wohnungen für Familien auf dem Grundstück Nordlandweg/Zellerstraße beginnen.“

 

Ein weiterer Punkt in diesem Schreiben, der im Zentrum dieser Anfrage steht, Zitat: „Während des Bebauungsplanverfahrens erhalten alle Bewohner sowie die gesamte interessierte Öffentlichkeit im Rahmen der vom Bezirk organisierten öffentlichen Plandiskussion Informations- und Mitsprachemöglichkeiten.“

Selbstverständlich, hieß es seitens der SAGA weiter, werde man auch selbst die Mieter/innen „weiterhin über den Fortschritt der Planungen informieren.“

 

Aus dem Kreis der Mieter/innen erhielten wir Anfang Mai 2022 folgende Nachricht:

„Dieser Tage bekamen wir ein Rundschreiben, dass der Abriss zwarweiter geplant sei, aber in absehbarer Zeit nichts passieren wird. Seit2 Jahren sitzen wir alle hier im Geiste auf gepackten Koffern. Es istnicht einmal geklärt, ob man bei einem jetzigen Umzug überhaupt Umzugskosten von der Saga erstattet bekäme.

Angekündigt wurden uns ukrainische Flüchtlinge in die leerstehendenWohnungen. Keinerlei Infos, wer diese Menschen in dem ohnehin schonschwierigen Umfeld begleitet.

 

Aus dem Kreis der Mieter/innen wird erhebliche Verunsicherung bis Verärgerung übermittelt, dass man sich mit der Bedrohung durch anstehenden Aus-/Umzug alleingelassen fühle. Insbesondere Mieter/innen in höherem und hohem Alter mit teilweise deutlichem Betreuungsbedarf und zahlreichen Einschränkungen im selbständigen Alltags-Management sind durch die Verunsicherung deutlich belastet, ihren Lebensraum, der für sie oft die letzte Station und wertgeschätztes Zuhause ist, nicht mehr sicher zu haben. Allein das Wissen, dass sie „irgendwann“ umziehen müssen, ist eine Stufe der Kündigung, die Sicherheit und Wohlbefinden zerstört. Manche Bewohner/innen haben ihre Wohnung auch mit deutlichen privaten Investitionen als Alterssitz ihren Wünschen und Anfordernissen angepasst.

In dem genannten Wohnprojekt leben zahlreiche Mieter/innen in höherem und hohem Alter, die wissen, dass sie – anders als geplant und je nach gesundheitlichem Zustand – ihren Lebensabend nicht in gesichertem Umfeld verbringen können.

Ein Umzug „irgendwann“ nimmt entsprechend sicherheitsbedürftigen Menschen, zumal bei bereits eingeschränkter Möglichkeit zu Flexibilität, ein erhebliches Maß an Lebensqualität und gefährdet, zumal ohne psychologische Begleitung, ihre psychosomatische Gesundheit.

Die Situation der nicht erfolgenden Klarheit bringenden und auf dem Weg zum Umzug begleitenden Betreuung sowohl der entsprechend bedürftigen Mieter/innen als auch der Zufluchtsuchenden aus der Ukraine, die dort übergangsweise unterkommen, nach Einschätzung der Mieter/innen aber keine weitere Begleitung und Betreuung erhalten, führt zu einer deutlichen Belastung der Menschen in diesem Wohnprojekt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Ist es richtig, dass in bereits leerstehende Wohnungen im genannten Wohnprojekt Zufluchtsuchende aus der Ukraine untergebracht sind?
    1. Wenn ja, um wie viele Wohnungen / Zufluchtsuchende handelt es sich aktuell?
    2. Wenn ja, wie werden die Zufluchtsuchenden begleitet / betreut?
    3. Sieht der Bezirk hinsichtlich Punkt b) entsprechenden Bedarf und wenn nicht, warum nicht?

 

  1. Wie werden die Mieter/innen vor Ort, zumal diejenigen mit deutlichem Verlust an Flexibilität und solche mit starker Verunsicherung, in dieser sehr langen Unsicherheitsphase begleitet?

 

  1. Wie viele Bewohner/innen haben seit Bekanntgabe der Neubaupläne und damit der anstehenden notwendigen Umzüge ihre bisherige Wohnung in der Wohnanlage verlassen
    1. aufgrund Umzuges in eine andere Wohnung im Bereich der Wohnanlage?
    2. aufgrund des Umzuges in eine andere Wohnung außerhalb dieser Wohnanlage?
    3. aufgrund des Wechsels der Bewohnerin/des Bewohners in eine Vollpflegeeinrichtung?
    4. aufgrund des Versterbens der Bewohnerin / des Bewohners?
    5. aufgrund weiterer Gründe, wenn ja, welche?

 

  1. Wie viele Mieter/innen bzw. Bewohner/innen werden bis Jahresende 2022 noch innerhalb des Wohnangebotes umziehen / „umgezogen“?

 

  1. Wann haben öffentliche Planungsdiskussionen stattgefunden? Falls es seit 11/2020 keine gab (pandemiebedingt war dies in Form von Präsenzveranstaltungen ja nicht möglich): Gab es andere Formen der altersgerechten und bewohnergerechten öffentlichen Beteiligungsverfahren? Bitte Zeitraum und Art der Information/Beteiligung darstellen.

 

  1. Wann und mit welchen Informationen wurden seit 11/2020 die Mieter/innen und Bewohner/innen über die weiteren Entwicklungen und die anstehenden Umzüge informiert? Bitte entsprechende Anlagen beifügen.

 

  1. Wird es in absehbarer Zeit eine Präsenz-Informationsveranstaltungen für die Mieterinnen/Mieter bzw. Bewohner/innen geben? Wenn ja, zu wann ist eine solche Veranstaltung geplant?

Falls ja: Wer ist Veranstalter?

Falls nein: warum nicht?

 

  1. Werden die Neubau-Wohnungen, die mit höherem Aufwand auch hinsichtlich der Ausstattung errichtet werden, den Bewohner/innen zu den gleichen Miet-/Nutzungs-Konditionen zur Verfügung stehen wie die bisherigen?
    1. Wenn nicht: Werden die Neubauwohnen für die Nutzer/innen teurer als die bisherigen Wohnräume?
    2. Wer übernimmt die Mehrkosten? Ist sichergestellt, dass alle bisherigen Mieter/innen und Nutzer/innen in ihrer gewohnten Wohnanlage weiter wohnen bleiben können?

 

 

Anhänge

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