21-6536.1

Schwimmkurse in Zeiten der Energiekosten Auskunftsersuchen vom 06.02.2023

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 08.05.2023 Ausschuss für Soziales Ö 9.1

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek und die hier vertretenen Fraktionen haben sich schon wiederholt mit der Notwendigkeit befasst, möglichst allen Kindern das Schwimmen-Lernen zu ermöglichen. Beispielsweise hat die FDP-Fraktion hat die Möglichkeiten und Limitierungen

– in diesem Fall nicht zuletzt mit Blick auf die Konsequenzen der damaligen Pandemie-Politik

– in einer SKA / Drucksache 21-2038 vom September 2020 erkundet.

 

Wie aktuell von Anbietern von Schwimmkursen, aber auch von Betreibern von Schwimmbädern zu hören ist, sind die nach den Pandemie-Beschränkungen wieder angebotenen Schwimmkurse nun einer erneuten Gefahr ausgesetzt: den hohen Energiekosten. Derzeit fallen – manchmal ersatzlos – Kurse ganz aus.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wie folgt:                                                             13.03.2023

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:        23.02.2023

 

  1. Welche öffentlichen Einrichtungen haben zum Ende des Jahres 2022 Schwimmkurse, nicht zuletzt für Kinder, angeboten?

 

BUKEA:

Alle BLH-Standorte im Bezirk Wandsbek, darunter das Parkbad Volksdorf, das Hallenbad Wandsbek, das Familienbad Rahlstedt sowie das Hallenbad Bramfeld, haben Schwimmunterricht für Kinder im Rahmen der BLH-Schwimmschule, des Schulschwimmens sowie des Vereinssports angeboten.

 

  1. Welche privaten Einrichtungen haben – in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kitas u.a. – Schwimmkurse, insbesondere für Kinder, angeboten?

 

BIS:

Das Projekt „Ab in`s Wasser – aber sicher“, bei dem es um das Ziel der Wassergewöhnung im Kindergartenalter geht, wird von der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft – Landesverband Hamburg e.V. und dem Hamburger Schwimmverband e.V. in Kooperation mit Hamburger Kindertagesstätten durchgeführt.

Ein weiterer Anbieter von Schwimmkursen in Kooperation mit Schulen ist der Verein Nestwerk e.V.

Über weitere Angebote privater Anbieter wie z. B. Schwimmschulen in Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen liegen dem Landessportamt (LSP) keine umfänglichen Informationen vor.

 

 

  1. Welche der Einrichtungen unter Punkt 1 haben das Angebot aktuell a) reduziert oder b) ganz eingestellt oder c) beabsichtigen dies mit Verweis auf die gestiegenen Energiekosten?

 

BUKEA:

An allen BLH-Standorten werden die Schwimmlernangebote im Rahmen der BLH-Schwimmschule, des Schulschwimmens und des Vereinssports unvermindert angeboten. Im Einklang mit der Hamburger Schwimmlernoffensive wurde das Angebot an Schwimmlernkursen – soweit möglich – sogar ausgeweitet.

 

 

  1. Welche der Einrichtungen unter Punkt 2 haben das Angebot aktuell a) reduziert oder b) ganz eingestellt oder c) beabsichtigen dies mit Verweis auf die gestiegenen Energiekosten?

 

BIS:

Dazu liegen dem LSP keine Informationen vor.

 

 

  1. Ist der Verwaltung bekannt, dass Sportvereine, die Schwimmkurse – hier mit dem Fokus auf Angebote für Kinder – einstellen mussten, weil die Anbieter von Schwimmbecken für diese Kurse ihre Schwimmhallen nur noch sehr zeitreduziert bereitstellen oder ganz geschlossen haben? Wenn ja, wie viele Schwimmkurse fallen hier aktuell und/oder in Zukunft aus?

 

BUKEA:

An allen BLH-Standorten findet der Vereinssport in vollem Umfang wie geplant statt.

 

 

  1. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, die Betreiber von Schwimmhallen ¬– a) öffentlich und b) privat ¬– zu unterstützen (Hinweise auf Finanzhilfen, andere Möglichkeiten), um den Schwimmbetrieb aufrechterhalten und das Kinder-Schwimmen-Lernprogramm weiterhin sicherstellen zu können?

 

BIS:

Der Senat hat im Dezember 2022 eine Förderrichtlinie veröffentlicht, nach der gemeinnützige Sportvereine und Sportfachverbände mit eigener Sportinfrastruktur Zuschüsse für gestiegene Energiekosten bei Schwimmbädern erhalten können. Das betrifft u. a. Sportvereine, die eigene Schwimmbäder oder -becken betreiben.

 

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