22-3482

Schwerpunktkontrolle "Parkraum durch Anhänger blockiert" Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 29.04.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.2

Sachverhalt

Wie uns in der Vergangenheit viele Bürgerinnen und Bürger berichtet haben, ist es zunehmend schwierig ausreichenden Parkraum im öffentlichen Raum in bestimmten Teilen von Rahlstedt zu bekommen. Wir hatten dazu in jüngster Vergangenheit eine übergreifende allgemeine Eingabe.

Ein Beispiel sind die Bereiche südlich und nördlich der Schöneberger Straße insbesondere Potsdamer Straße, Weißenseestraße, Grunewaldstraße, Hüllenkamp, Hüllenkoppel, Düpheid, Wilmersdorfer Straße, Friedrichshainstraße, Reinickendorfer Straße und Pogwischrund. Aber natürlich auch in anderen Bereichen.

In vielen dieser Straßen werden Parkplätze leider oft über einen längeren Zeitraum teilweise über Monate von Anhängern ohne angekoppeltes Zugfahrzeug besetzt.

Wie in §12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung geregelt ist, dürfen solche Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal zwei Wochen geparkt werden. Wie der ADAC dazu berichtet reicht ein einfaches Verschieben um wenige Meter nicht, um diese Regel zu umgehen[1].

Sehr auffällig sind beispielsweise Anhänger, darunter ein Wohnwagen, die in Höhe der Schöneberger Straße 82a bis 92 seit mehreren Monaten an gleicher Stelle stehen, während nur wenige Meter weiter hinter dem Haus Nr. 78 Stellplätze zur Vermietung angeboten werden (siehe Anhang). Aber auch in den oben aufgeführten Wohnstraßen befinden sich viele kleinere Anhänger in einer ähnlichen Situation.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die

Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Die Polizei wird gebeten in den genannten Straßenzügen im Rahmen ihrer Kapazitäten und während ihrer Streifefahrten und durch die bürgernahen Beamten gezielt nach abgestellten Anhängern Ausschau zu halten, die Einhaltung des §12 Absatz 3b der Straßenverkehrsverordnung dabei zu prüfen und Verstöße zu ahnden.
  1. Sofern machbar, möge die Polizei durch geeignete Schwerpunkteinsätze zum Thema Abstellen von Anhängern in den oben genannten Straßen die Eigentümerinnen und Eigentümer gezielt auf diese Regel aufmerksam machen.
  1. Die zuständige Fachbehörde wird außerdem gebeten durch geeignete Presseveröffentlichungen auf die Regel und die Probleme von abgestellten Anhängern aufmerksam zu machen.
  1. Die Polizei wird gebeten nach 6 Monaten dem Regionalausschuss über die Ergebnisse zu berichten.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Potsdamer Str. Weißenseestraße Düpheid Friedrichshainstraße Reinickendorfer Straße

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