21-2038.1

Schulentwicklungsplan 2019 für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg Hier: Bedarfsanalyse/ -planung insbesondere mit Blick auf den Schulsport / das Schulschwimmen in Grundschulen

Antwort zu Anfragen

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11.01.2021
17.12.2020
Sachverhalt

 

Im vergangenen Jahr wurde durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ein Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg vorgelegt. Diese Weiterentwicklung des Schulentwicklungsplans ist sinnvoll, da die Schülerzahlen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben und erfreulicher Weise weiter zunehmen werden. Grund hierfür ist ein stetiger Bevölkerungszuwachs durch gestiegene Geburtenraten und weniger Abwanderung von Familien ins Hamburger Umland. So stieg die Schülerzahl seit 2012 um ca. 10%. Ein weiterer Anstieg der Schülerzahl der 13. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung für die kommenden Jahren ist deutlich nach oben korrigiert worden. Nach aktueller Datenlage werden die Schülerzahlen bis 2030 in Bezug auf die Bevölkerung drei bis viermal stärker wachsen. Berechnungen des Statistikamtes Nord und der BSB lassen vermuten, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler von derzeit etwa 195.000 auf 240.000 im Jahr 2030 ansteigen werden.               

Ziel des Schulentwicklungsplans ist es, den Schulen laut § 86 Hamburgisches Schulgesetz eine verlässliche Entwicklungsperspektive zu bieten. Hierbei werden bspw. die Entwicklung der Schülerzahlen und das Elternverhalten sowie die Mindestzügigkeit der Schulformen und die angemessene Länge von Schulwegen berücksichtigt.

 

Für die Regionen in Wandsbek bedeutet dies konkret:

 

Region 15 (Wandsbek, Marienthal, Jenfeld und Tonndorf):

In dieser Region wird von einem Schülerzuwachs von ca. 40 % in den Grundschulen ausgegangen. Gründe hierfür sind eine steigende Geburtenrate, geplante Neubauaktivitäten und Nachverdichtung. In diesem Bereich müssen 14 Züge inklusive einer Neugründung neu geschaffen werden, so dass final zwölf Grundschulen mit 47 Zügen geplant sind.

 

Region 16 (Farmsen-Berne, Bramfeld und Steilshoop)

In dieser Region wird von einem Schülerzuwachs von ca. 35 % in den Grundschulen ausgegangen. Gründe hierfür sind eine steigende Geburtenrate, geplante Neubauaktivitäten und Nachverdichtung. In diesem Bereich müssen 12 Züge neu geschaffen werden. Es sind final 13 Grundschulen mit 47 Zügen geplant.

 

Region 17 (Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Sasel und Wellingsbüttel)

In dieser Region wird von einem Schülerzuwachs von ca. 15 % in den Grundschulen ausgegangen. Gründe hierfür sind eine steigende Geburtenrate, geplante Neubauaktivitäten und Nachverdichtung. In diesem Bereich müssen 5 Züge neu geschaffen werden, so dass final 8 Grundschulen mit 35 Zügen geplant sind.

 

Region 18 (Bergstedt, Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt)

In dieser Region wird von einem moderaten Schülerzuwachs von etwa 10 % in den Grundschulen ausgegangen. Der benötigte Raumbedarf, für die drei zusätzlichen Züge, kann durch die vorhandenen Kapazitäten gut gedeckt werden. Final sind 8 Grundschulen mit 28 Zügen geplant.

 

Region 19 (Rahlstedt)

In dieser Region wird von einem Schülerzuwachs von ca. 25 % in den Grundschulen ausgegangen. Gründe hierfür sind eine steigende Geburtenrate und geplante Neubauaktivitäten. In diesem Bereich müssen 7 Züge neu geschaffen werden, so dass final 11 Grundschulen mit 37 Zügen geplant sind.

 

Quelle: Schulentwicklungsplan für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien in Hamburg 2019, Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung von SBH│Schulbau Hamburg (SBH) zur Anfrage Drs. 21-2038 wie folgt Stellung:

       01.12.2020

 

Mit der Verabschiedung des Schulentwicklungsplans 2019 (SEPL) liegt eine wichtige Grundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung der Schulstandorte in Wandsbek vor. Dabei formuliert der SEPL für die einzelnen Schulbauregionen die zukünftigen Schulkapazitäten als Zielvorstellung. Maßgebliche Rechengröße ist dabei die erwartete Anzahl an Schülerinnen und Schülern.

Der beschlossene SEPL 2019 schreibt die in 2012 beschriebenen und umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Planungen fort und nimmt einen Planungszeitraum bis 2030 in den Blick. Dieser große Zeitraum impliziert, dass die Planungen kontinuierlich und dynamisch weiterentwickelt werden. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die im SEPL ausgewiesene Entwicklung der Schulen in unterschiedlichem Tempo verläuft. An manchen Standorten werden das ausgewiesene Zielbild und die entsprechende Schulgröße erst im Verlauf mehrerer Jahre erreicht, an anderen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf.

Daher werden im Rahmen des jeweiligen Gründungs- bzw. Erweiterungsprozesses gemeinsam mit den Schulen, SBH und anderen Trägern der öffentlichen Belange die Art und Weise sowie die konkrete Verortung der Baumaßnahmen standortspezifisch besprochen und abgestimmt. Hierbei fließen insbesondere auch die pädagogischen Konzepte sowie regionale Bedarfe ein. Im Anschluss daran werden die Bauvorhaben nach der Planungs- und Ausschreibungsphase errichtet und schließlich an die BSB für die Nutzung als Schule übergeben. Als Grundlage für die Art und den Umfang der Baumaßnahmen dient das Musterflächenprogramm (MFP) in der jeweils gültigen Version (siehe https://www.hamburg.de/contentblob/7396540/169c7c435cb9f0cc5f2b1dd496b8f2d9/data/mfp-down.pdf). Das MFP enthält neben quantitativen Vorgaben zahlreiche funktionale Merkmale, die bei der Schaffung von Schulflächen zu berücksichtigen sind.

In Wandsbek werden für den Zeitraum bis Ende 2022 auf Grundlage des SEPL an 27 Standorten derzeit Maßnahmen zur Erweiterung oder zur Sanierung der bestehenden Einrichtungen geplant oder durchgeführt. Diese Angabe umfasst die wesentlichen Projekte mit einem Kostenvolumen von mind. 3 Mio.EUR pro Schule. Das voraussichtliche Gesamtvolumen der Maßnahmen an diesen Standorten liegt bei mind. 167 Mio. EUR. An neun Standorten werden dabei Kapazitäten für insgesamt zehn zusätzliche Sporthallenfelder geschaffen. An zehn Standorten werden vorhandene Hallen saniert.

 

Mittelfristig wird davon ausgegangen, dass in ganz Wandsbek die Anzahl der Züge um 26 % von 153 auf 194 Züge steigen wird. In der gleichen Zeit steigt die Anzahl der Sporthallenfelder um 23,5%. Dabei wurden vorhandene Kapazitäten berücksichtigt. Als weitere Anlagen für den Sportunterricht sind Außensportanlagen (Multifunktionssportfelder, überdachte Außensportflächen, Laufbahnen) auf den Schulgrundstücken, die Mitbenutzung von öffentlichen und Vereinssportplätzen, die Mitbenutzung von Sporthallen in der Nachbarschaft, Schwimmhallen für den Schwimmunterricht sowie sonstige Kooperationen (z.B. mit Rudervereinen) zu nennen. Laut SEPL sind zukünftig eine weitere Grundschule und zwei weitere Stadtteilschulen geplant.

 

 

  1. In Kenntnis, dass es sich bei dem Schulentwicklungsplan nicht um eine Bauplanung handelt, ist zu Fragen welche Zielvorstellungen werden seitens des Bauherrn den Planern und Architekten vorgegeben, um die Schulstandorte der Grundschulen mit ausreichend großen Räumen für Unterricht, Ganztagbetrieb, Inklusion, Lehrerarbeitsplätze und Aulen, sowie Sportanlagen (Sporthallen und Schwimmhallen) auszustatten?

Bitte die vorgesehenen Baumaßnahmen je Schulstandort darstellen.

 

BSB:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Besteht bei den Planungen zur Erweiterung und Neugründung von Grundschulen eine Verzahnung mit der Stadtentwicklungsbehörde?

Wenn Ja: In welcher Form finden Abstimmungsprozesse statt?

Wenn nein: Warum werden diese Abstimmungsprozesse nicht geführt?

 

BSB:

Schulen als öffentliche Gebäude gelten im Stadtstaat FHH im Sinne des Baurechts als „Bauten des Bundes oder der Länder“. Diese Definition ist im Hinblick auf das zu wählende Genehmigungsverfahren von Bedeutung. Für öffentliche Gebäude kommt neben dem normalen Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach §62 HBauO das sog. „Zustimmungsverfahren“ nach § 64 HBauO in Frage, das immer dann möglich ist, wenn die Leitung der Entwurfsarbeiten und der Baudurchführung einer Baudienststelle des Bundes oder der Länder übertragen ist. Dieser Status gilt für den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg. Das Zustimmungsverfahren ist ein behördeninternes Verfahren, das mit einem Zustimmungsbescheid abschließt. Bauaufsichtsbehörde ist nicht das zuständige Bezirksamt, sondern die obere Bauaufsicht (BSW/ABH 23)

Die Fachbehörden und Bezirksverwaltungen müssen in Fragen der Stadtbildgestaltung bei öffentlichen Neubauten des Hochbaus, die städtebauliche Bedeutung haben, den Oberbaudirektor (OD) durch Vorlage der Entwürfe beteiligen. Wirtschaftliche Unternehmen und Eigenbetriebe der Stadt (SBH/GMH) sind gehalten, die Vorbereitung und die Entwürfe der o.g. Vorhaben zum Gegenstand der Beratung mit dem OD zu machen. Bei Wettbewerben (RPW) sind die Bedingungen mit dem OD abzustimmen. Der OD ist im Preisgericht zu beteiligen. Der OD ist der Stadtentwicklungsbehörde zugeordnet.

 

 

  1. Inwieweit spiegelt sich in den Planungen der Bedarf an Hallenkapazität für den Sport-/ und Schwimmsportunterricht in den Grundschulen bis zu dem genannten Entwicklungshorizont 2030 der Schülerzahlen in Hamburg wider?

 

  1. Welcher Anteil entfällt hierbei auf die Grundschulen des Bezirks Wandsbek? Bitte auf die jeweiligen Schulstandorte aufschlüsseln.

 

  1. Inwieweit sind die Planungen für den Neubau- bzw. die Erweiterungen und Instandsetzungsmaßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt. Bitte auf die jeweiligen Schulstandorte aufschlüsseln.

 

  1. Welches ist der derzeitige Planungsschlüssel für die Zahl der Grundschüler / Hallenkapazität?

 

BSB zu den Fragen 3-6:

In den Planungen zur Umsetzungen des SEPL werden die Standorte vollumfänglich gem. MFP betrachtet. Dies beinhaltet auch die Kapazitäten für den Schulsport. Die Sporthallenkapazitäten werden anlassbezogen für die jeweiligen Schulstandorte auf Grundlage des MFP ermittelt, abgestimmt und entwickelt, siehe auch Vorbemerkung. Gemäß MFP sind bei einer ein- bis zweieinhalbzügigen Grundschule eine Hallenfläche, ab einer dreizügigen Grundschule zwei Hallenflächen und ab 5,5 Zügen drei Hallenflächen vorgesehen.

Schwimmhallen liegen nicht in der Zuständigkeit der BSB bzw. SBH.

Die Mehrbedarfe sind in der Rahmenplanung eingestellt und fließen in die mittelfristige Finanzplanung ein.

 

 

  1. Wie viele Unterrichtseinheiten werden in dem Curriculum der Grundschulen vorgesehen? Bis zu welcher Jahrgangsstufe? Berücksichtigen die Grundschulen in Ihren Profilbildungen den Schulsport und hier insbesondere das Schulschwimmen?

 

BSB:

Insgesamt sind in der Grundschule in den Klassenstufen 1 bis 4 mindestens zwölf Wochen-stunden Sport und damit mindestens 456 Unterrichtsstunden Sport verpflichtend zu unterrich-ten (APO-GrundStGy Anlage 2 (zu § 40)).

 

Alle Hamburger allgemeinbildenden Schulen haben außerdem die Möglichkeit, das Prädikat „Bewegte Schule“ und „Sportbetonte Schule“ zu erhalten.

Eine „Sportbetonte Schule“ verfügt über eine sportliche Schwerpunktsetzung auf hohem Ni-veau. Sie fördert Bewegung im und außerhalb des Unterrichts und erteilt für definierte Ziel-gruppen mehr als die obligatorischen drei Stunden Sportunterricht pro Woche. Über vertraglich vereinbarte Kooperationen mit einem Fachverband oder Verein des Hamburger Sportbundes eröffnet die Schule den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus ein breites Sportangebot. Aktuell tragen in Wandsbek die Schule am Sooren und die Schule Islandstraße das Prädikat „Sportbetonte Schule“.

 

Kennzeichnend für die „Bewegte Schule“ ist ein Konzept der Bewegungsförderung. Dies bein-haltet u. a., dass die Räume bewegungsfreundlich gestaltet sind und Bewegung in den sitzen-den Unterricht integriert wird. In allen Klassenstufen werden pro Woche drei Stunden Sportun-terricht verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Aktuell tragen folgende Grund-schulen in Wandsbek dieses Prädikat: Grundschule Eckerkoppel, Grundschule Nydamer Weg, Grundschule Neurahlstedt, Schule Richardstraße, Schule Surenland, Schule Bekassinenau, Schule Eenstock, Schule Potsdamer Straße, Schule Wielandstraße.

 

Die Grundschulen Surenland legt zudem einen Schwerpunkt auf die Schwimmausbildung, die über das obligatorische Schulschwimmen hinausgeht. Sie verfügt über ein eigenes Lehr-schwimmbecken, in dem die Jahrgänge 1 bis 3 wöchentlich Schwimmunterricht durchführen. Der Jahrgang 4 schwimmt abschließend im Bad Fabriciusstr., die Abzeichenquote Bronze und höher liegt regelmäßig über 90%. 

 

 

 

 

  1. Welcher Personalschlüssel ist für den Sportunterricht bzw. das Schulschwimmen vorgesehen?

 

BSB:

Im Sportunterricht wird eine Lehrkraft pro Schulklasse eingesetzt.

Für den Schwimmunterricht stehen gemäß Drs. 20/8276 in der Regel drei Schwimmlehrkräfte der Bäderland Hamburg GmbH für zwei Schulklassen zur Verfügung.

 

Anhänge

keine Anlage/n