Schlüsselung der Rahmenzuweisung "Seniorenarbeit" hier: Abstimmungsverfahren für die Haushaltsplanaufstellung 2021/22
Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) beabsichtigt, die Schlüsselkriterien für die Verteilung der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ auf die Bezirke auch für die Haushaltsplanaufstellung 2021/22 beizubehalten.
Die Fachamtsleitungen Sozialraummanagement, in deren fachliche Zuständigkeit die Seniorenarbeit gehört, haben auf ihrer Sitzung am 6. September eine Beibehaltung dieser Schlüsselung befürwortet.
Unabhängig davon stellt sich in einer Reihe von Bezirken die Frage nach der Auskömmlichkeit der Rahmenzuweisung.
Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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